BG-Urteil verkündet: Anmeldung rechtzeitig, Ausführung sorgfältig.
Nach einem Urteil des Bezirksgerichts ist die Berufung binnen drei Tagen nach der Urteilsverkündung anzumelden. Die schriftliche Ausführung folgt binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung. Aus anwaltlicher Perspektive ist eine rechtzeitige Anmeldung unverzichtbar, weil sie die spätere Ausführung erst ermöglicht.
Inhaltlich kann die Berufung gegen das BG-Urteil sowohl den Schuldspruch als auch den Strafausspruch bekämpfen. Die Berufungsgründe sind klar zu bezeichnen, damit die Berufung nicht aus formalen Gründen scheitert.