strafsachen.at
Rechtsmittel

Berufung gegen das Strafurteil in Österreich: Bezirksgericht, Schöffengericht, Voraussetzungen

Berufung gegen Strafurteile des Bezirksgerichts und des Schöffengerichts in Österreich: Berufungsgründe, Fristen, Anmeldung binnen drei Tagen.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

2. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Die Berufung ist das zentrale Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Strafurteile, dort wo nicht die Nichtigkeitsbeschwerde Vorrang hat. Beim Bezirksgericht kann die Berufung sowohl den Schuldspruch als auch den Strafausspruch umfassen, beim Schöffengericht ist sie auf den Strafausspruch und auf den Privatbeteiligtenausspruch beschränkt.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive Berufungsgründe, Fristen und die Einordnung zur Nichtigkeitsbeschwerde beim Schöffen- und Geschworenenverfahren. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

Wie ist Ihre Lage zur Berufung?

Vier Konstellationen, ein klarer nächster Schritt.

Ob BG-Urteil verkündet, Schöffen-Strafe zu hoch, Schuldspruch insgesamt strittig oder kurz vor Fristende: Wählen Sie die Konstellation, die auf Sie zutrifft.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wie ist Ihre Lage zur Berufung?

Aus anwaltlicher Perspektive ist entscheidend, ob ein Bezirksgerichtsurteil oder ein Schöffengerichtsurteil ergangen ist und welcher Teil bekämpft werden soll. Wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

BG-Urteil verkündet: Anmeldung rechtzeitig, Ausführung sorgfältig.

Nach einem Urteil des Bezirksgerichts ist die Berufung binnen drei Tagen nach der Urteilsverkündung anzumelden. Die schriftliche Ausführung folgt binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung. Aus anwaltlicher Perspektive ist eine rechtzeitige Anmeldung unverzichtbar, weil sie die spätere Ausführung erst ermöglicht.

Inhaltlich kann die Berufung gegen das BG-Urteil sowohl den Schuldspruch als auch den Strafausspruch bekämpfen. Die Berufungsgründe sind klar zu bezeichnen, damit die Berufung nicht aus formalen Gründen scheitert.

Vertiefung: Berufung beim Bezirksgericht →
02

Schöffengerichtsurteil, Strafe zu hoch: Berufung wegen Strafausspruchs.

Gegen das Urteil des Schöffengerichts ist die Berufung zulässig, soweit der Strafausspruch oder der Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche bekämpft wird. Aus anwaltlicher Perspektive ist die Strafzumessung detailliert zu prüfen, etwa hinsichtlich Erschwerungs- und Milderungsgründen und der Berücksichtigung des Tatunrechts.

Schuldspruch und Beweiswürdigung können beim Schöffengericht nicht mit Berufung, sondern nur mit der Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden. Die Einordnung ist sorgfältig zu treffen, um keinen Rechtsbehelf zu verfehlen.

Vertiefung: Strafausspruch beim Schöffengericht →
03

Schuldspruch anfechten: Berufung beim BG, Nichtigkeitsbeschwerde beim Schöffen-/Geschworenengericht.

Beim Bezirksgericht kann die Berufung auch den Schuldspruch und die Beweiswürdigung umfassen. Beim Schöffengericht und beim Geschworenengericht ist für die Bekämpfung des Schuldspruchs die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof vorgesehen, während die Berufung auf den Strafausspruch und auf den Privatbeteiligtenausspruch beschränkt bleibt.

Aus anwaltlicher Perspektive ist eine genaue Analyse der Urteilsgründe erforderlich, um die Anfechtungsstrategie auf das passende Rechtsmittel auszurichten.

Vertiefung: Einordnung zur Nichtigkeitsbeschwerde →
04

Frist droht: sofortige Anmeldung sichern.

Die Anmeldefrist von drei Tagen ab Urteilsverkündung ist nicht verlängerbar. Aus anwaltlicher Perspektive geht es in dieser Lage darum, die Anmeldung formal abzusichern, damit die spätere inhaltliche Ausführung möglich bleibt. Auch eine vorsorgliche Anmeldung schadet nicht, sie kann später noch zurückgezogen werden.

Für die schriftliche Ausführung läuft danach eine Frist von vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung. Diese Zeit ist für eine sorgfältige Begründung notwendig und sollte voll genutzt werden.

Vertiefung: Fristen für die Berufung →

Berufung beim Bezirksgericht

Gegen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung das vollumfängliche Rechtsmittel. Sie kann sowohl den Schuldspruch als auch den Strafausspruch und den Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche umfassen. Mit der Berufung gegen den Schuldspruch kann auch die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts überprüft werden.

Die Anmeldung der Berufung ist binnen drei Tagen nach der Urteilsverkündung erforderlich, schriftlich oder zu Protokoll. Die inhaltliche Ausführung erfolgt binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die rechtzeitige Anmeldung der Schlüssel. Ohne sie ist die spätere Ausführung nicht möglich, mit ihr bleibt der Zugang zur zweiten Instanz erhalten, auch wenn die Strategie erst nach dem Urteilstext entwickelt wird.

Berufung beim Schöffengericht

Beim Schöffengericht ist die Berufung enger gefasst. Sie ist auf den Strafausspruch und auf den Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche beschränkt. Der Schuldspruch und die Beweiswürdigung können beim Schöffengericht nicht mit Berufung, sondern nur mit der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof bekämpft werden.

Der Strafausspruch wird im Berufungsverfahren auf seine Angemessenheit überprüft. Maßgeblich sind die im Urteil festgestellten Tatsachen, die Strafzumessungsgründe und die gesetzlichen Strafrahmen. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt sich die genaue Auseinandersetzung mit Erschwerungs- und Milderungsgründen.

Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde können nebeneinander erhoben werden, wenn beide Teile des Urteils bekämpft werden sollen. Die Strategie ist von Beginn an klar zu strukturieren.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof ist das Rechtsmittel gegen Schöffengerichts- und Geschworenengerichtsurteile, soweit der Schuldspruch bekämpft wird. Sie ist an konkrete Nichtigkeitsgründe gebunden, die im Gesetz aufgezählt sind. Anders als bei der Berufung können nicht alle inhaltlichen Punkte frei vorgetragen werden.

Beim Bezirksgericht und beim Schöffengericht in Strafausspruchsfragen bleibt es bei der Berufung. Die Einordnung erfordert eine klare Bestimmung des Verfahrenstyps und des bekämpften Urteilsteils.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die korrekte Wahl des Rechtsmittels entscheidend. Eine falsch eingelegte Berufung kann die Frist für die Nichtigkeitsbeschwerde verstreichen lassen und umgekehrt.

Fristen und Form

Die Anmeldefrist von drei Tagen ab Urteilsverkündung ist eine kurze Frist. Sie ist nicht verlängerbar und nicht wiedereinsetzbar, wenn sie verschuldet versäumt wird. Aus anwaltlicher Perspektive ist sie das wichtigste Datum im Anschluss an das Urteil.

Die schriftliche Ausführung erfolgt binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung. Diese Frist ist deutlich länger und erlaubt eine sorgfältige Argumentation. Sie kann unter bestimmten Umständen verlängert werden, wenn die Komplexität des Urteils dies erfordert.

Form und Inhalt der Berufung sind gesetzlich geregelt. Die Berufungsgründe sind ausdrücklich zu bezeichnen, andernfalls droht eine Zurückweisung. Eine klare Struktur erleichtert dem Berufungsgericht die Auseinandersetzung mit den Argumenten.

Anmeldung als Pflicht. Die Berufung beginnt mit der Anmeldung binnen drei Tagen. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel den Zugang zur zweiten Instanz. Die schriftliche Ausführung folgt binnen vier Wochen ab Zustellung der Urteilsausfertigung und sollte sorgfältig vorbereitet werden.

Häufige Fragen

Was Sie zur Berufung in Österreich wissen müssen.

Was kann mit der Berufung beim BG bekämpft werden? +

Beim Bezirksgericht kann mit der Berufung sowohl der Schuldspruch als auch der Strafausspruch und der Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche angefochten werden. Auch die Beweiswürdigung ist im Rahmen der Berufung gegen den Schuldspruch überprüfbar.

Worauf ist die Berufung beim Schöffengericht beschränkt? +

Beim Schöffengericht ist die Berufung auf den Strafausspruch und den Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche beschränkt. Der Schuldspruch und die Beweiswürdigung sind nur mit der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof bekämpfbar.

Welche Fristen gelten? +

Die Anmeldung der Berufung ist binnen drei Tagen ab Urteilsverkündung erforderlich. Die schriftliche Ausführung erfolgt binnen vier Wochen ab Zustellung der schriftlichen Urteilsausfertigung.

Kann die Frist für die Anmeldung verlängert werden? +

Nein. Die Anmeldefrist von drei Tagen ist nicht verlängerbar. Wird sie verschuldet versäumt, ist die Berufung ausgeschlossen. Eine sofortige Anmeldung sichert die Möglichkeit der späteren inhaltlichen Auseinandersetzung.

Was ist beim Geschworenenverfahren zu beachten? +

Beim Geschworenengericht ist gegen den Schuldspruch die Nichtigkeitsbeschwerde vorgesehen, die Berufung beschränkt sich auf den Strafausspruch und den Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche. Die Wahl des richtigen Rechtsmittels ist entscheidend.

Kann die Berufung zurückgezogen werden? +

Ja. Eine vorsorglich angemeldete Berufung kann später zurückgezogen werden, wenn sich nach Studium der schriftlichen Urteilsausfertigung kein erfolgversprechender Ansatz ergibt. Sie schadet daher nicht und erhält die Optionen.

Themen
berufungstrafurteilbezirksgerichtschoeffengerichtnichtigkeitsbeschwerderechtsmittelfristen

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg