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Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 191 StPO

Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 191 StPO: Voraussetzungen, Ablauf und nächste Schritte nach österreichischem Strafprozessrecht.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

29. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

§ 191 StPO regelt einen eigenständigen Weg im österreichischen Strafverfahren. Die Vorschrift darf nicht mit einer anderen Form der Verfahrensbeendigung verwechselt werden.

Dieser Beitrag ordnet die Voraussetzungen aus anwaltlicher Perspektive ein. Entscheidend sind der genaue Verfahrensstand, die Aktenlage und der richtige nächste Schritt.

Welche Lage betrifft Sie bei Geringfügigkeit?

Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 191 StPO

Bei Geringfügigkeit müssen Verfahrensstand, Unterlagen und gesetzliche Voraussetzungen gemeinsam geprüft werden.

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Welche Lage betrifft Sie bei Geringfügigkeit?

Bei Geringfügigkeit müssen Verfahrensstand, Unterlagen und gesetzliche Voraussetzungen gemeinsam geprüft werden.

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Abgrenzung: § 191 StPO nicht mit einem ähnlichen Weg verwechseln.

Die Regelung unterscheidet sich von einer Einstellung mangels Tatverdachts.

Abgrenzung zu anderen Wegen →
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Nächster Schritt: Verfahrensstand und Zuständigkeit prüfen.

Nach einer Anklage kann das Gericht unter Voraussetzungen einstellen.

Nächste Schritte →

Geringfügigkeit: rechtliche Einordnung

Die Strafdrohung und der geringe Störwert müssen gemeinsam geprüft werden.

Welche Unterlagen zählen

Schadensgutmachung ist ein gesetzlich genannter Umstand.

Abgrenzung zu anderen Wegen

Die Regelung unterscheidet sich von einer Einstellung mangels Tatverdachts.

Nächste Schritte

Nach einer Anklage kann das Gericht unter Voraussetzungen einstellen.

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Häufige Fragen

Was Sie dazu wissen sollten.

Was regelt § 191 StPO? +

§ 191 StPO enthält die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen eigenständigen Verfahrensschritt.

Welche Unterlagen sind wichtig? +

Entscheidungen, Zustellnachweise und Beweismittel sollten vollständig und geordnet vorliegen.

Was ist der nächste Schritt? +

Der konkrete Verfahrensstand muss geprüft werden, bevor ein Antrag oder eine Erklärung eingebracht wird.

Themen
geringfuegigkeitparagraf-191-stpo

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