Stillstand des Verfahrens: aktive Klärung statt Abwarten.
Bleibt es im Ermittlungsverfahren über längere Zeit still, ist dies häufig ein Anzeichen für eine bevorstehende Einstellung. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt es sich, gezielt Akteneinsicht zu nehmen und den aktuellen Stand des Aktes zu klären. Eine fundierte Anregung auf Einstellung kann den Vorgang beschleunigen.
Wer einfach abwartet, riskiert hingegen, dass das Verfahren irgendwann doch wieder aktiv wird. Eine klare Stellungnahme zur Beweislage gibt der Staatsanwaltschaft Argumente an die Hand, die für eine Einstellung sprechen.