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Wirtschaftsstrafrecht

Finanzordnungswidrigkeit nach dem FinStrG: Zahlung, Frist und Verteidigung

Finanzordnungswidrigkeit nach dem FinStrG: verspätete Zahlung, Frist, Vorwurf und Verteidigung im Finanzstrafverfahren.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

25. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Finanzordnungswidrigkeit klingt weniger schwer als Abgabenhinterziehung, kann aber für Unternehmer, Geschäftsführer und Buchhaltung sofort belastend werden. Oft geht es um Zahlung, Meldung, Terminversäumnis oder formelle Pflichten im Finanzstrafrecht.

Dieser Beitrag grenzt die Finanzordnungswidrigkeit von schwereren Finanzstrafvorwürfen ab und zeigt, welche Unterlagen vor einer Erklärung geordnet werden sollten.

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Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, ob bereits eine Ladung, eine Sicherstellung oder nur ein erster Verdacht vorliegt.

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01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Die Einordnung ersetzt keine Akteneinsicht. Sie hilft nur, den ersten Schritt zu sortieren.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Beschuldigte Person: zuerst Vorwurf und Akt klären.

Geben Sie keine spontane Erklärung ab, bevor Tatvorwurf, Aktenstand und Beweislage bekannt sind. Aus anwaltlicher Perspektive beginnt die Verteidigung mit Akteneinsicht und einer belastbaren Chronologie.

Akteneinsicht vorbereiten →
02

Betriebliche Rolle: Verantwortung nicht vorschnell übernehmen.

Im Betrieb fallen technische Zuständigkeit, Geschäftsführung und tatsächliche Entscheidung oft auseinander. Deshalb müssen Rollen, Freigaben und Dokumentationswege getrennt geprüft werden.

Rollen prüfen →
03

Beweise: Originalzustand und Protokolle sichern.

Wenn Daten, Geräte oder Unterlagen bereits gesichert wurden, zählen Protokolle, Kopien, Zeitpunkt und Umfang. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Rechtsmittel oder eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Beweise ordnen →
04

Dringende Lage: Termin ernst nehmen und ruhig bleiben.

Eine Ladung oder behördliche Frist ist kein Anlass für improvisierte Erklärungen. Zuerst sollten Status, Adressat und Rechtsfolge des Schreibens geprüft werden.

Frist prüfen →

Finanzordnungswidrigkeit ist nicht automatisch Steuerhinterziehung

Finanzordnungswidrigkeiten im FinStrG betreffen typischerweise Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Zahlung, Meldung oder fristgerechtem Verhalten. Die Einordnung zur Abgabenhinterziehung ist wichtig, weil Vorsatz, Verkürzung und Tatbild anders zu prüfen sind.

Wer ein Schreiben der Finanzstrafbehörde erhält, sollte nicht vorschnell ein Schuldeingeständnis formulieren. Zuerst ist zu klären, welche Abgabe, welcher Zeitraum und welche konkrete Pflicht gemeint sind.

Der Beitrag zur Steuerhinterziehung und Selbstanzeige behandelt den breiteren § 33 FinStrG. Hier geht es enger um ordnungswidriges Verhalten.

Zahlung, Frist und Bescheid sauber rekonstruieren

Entscheidend sind Fälligkeit, Zustellung, Zahlungsweg, Buchungsbestätigung, Fristverlängerung und Kommunikation mit Steuerberatung oder Behörde. Ohne diese Chronologie bleibt jede Stellungnahme unscharf.

Keine Frist sollte aus Erinnerung geschätzt werden. Maßgeblich sind die konkreten Schreiben, Bescheide und Kontobewegungen. Wenn mehrere Jahre oder Abgabenarten betroffen sind, braucht es eine Tabelle.

Aus anwaltlicher Perspektive ist auch zu prüfen, ob ein Fehler organisatorisch erklärbar ist oder ob die Behörde einen Vorsatz ableitet.

Verteidigung bei formellem Finanzstrafvorwurf

Die Verteidigung beginnt nicht mit langen Erklärungen, sondern mit Akteneinsicht und Belegordnung. Erst danach kann entschieden werden, ob Zahlung, Berichtigung, Einwand oder Schweigen zweckmäßig ist.

Wenn Finanzpolizei oder WKStA schon tätig waren, kann der Beitrag zu Schwarzarbeit und Finanzpolizei ergänzend helfen.

Wichtig ist die klare Trennung zwischen Finanzstrafrecht und Unternehmensstrafrecht. Eine Geschäftsführerrolle erklärt nur den Prüfungsrahmen, ersetzt aber keine persönliche Tatprüfung.

Typische Fehler nach einem Schreiben der Behörde

Häufig werden Unterlagen unvollständig geschickt, ohne dass der Vorwurf verstanden wurde. Ebenso riskant sind spontane Telefonate, in denen aus Buchhaltungsunsicherheit eine belastende Aussage wird.

Ein weiterer Fehler ist die Vermischung von steuerlicher Korrektur und strafrechtlicher Verteidigung. Was gegenüber der Abgabenbehörde sinnvoll ist, muss im Finanzstrafverfahren gesondert geprüft werden.

Sinnvoll ist ein kurzer interner Stopp: Unterlagen sichern, Chronologie schreiben, Steuerberatung koordinieren und erst dann rechtlich reagieren.

Überblick

Prüfpunkte bei Finanzordnungswidrigkeit

Schnelle Einordnung

Finanzordnungswidrigkeit nach dem FinStrG: erste Ordnung des Falls
Punkt Bedeutung Erste Frage
Abgabe betroffener Zeitraum Welche Abgabe ist gemeint?
Frist Fälligkeit oder Termin Wann wurde zugestellt?
Zahlung Kontobeleg und Buchung Was ist nachweisbar?
Vorsatz behördliche Annahme Woraus leitet die Behörde Wissen ab?

Wichtig: Keine vorschnelle Erklärung abgeben. Erst Bescheid, Frist, Zahlung und Aktenstand prüfen.

Häufige Fragen

Finanzordnungswidrigkeit nach dem FinStrG: wichtige Fragen.

Ist eine Finanzordnungswidrigkeit dasselbe wie Steuerhinterziehung? +

Nein. Die Einordnung hängt vom konkreten Tatbestand, vom Vorwurf und vom behaupteten Vorsatz ab.

Sollte ich sofort zahlen? +

Zahlung kann wichtig sein, ersetzt aber nicht die strafrechtliche Prüfung. Der richtige Schritt hängt vom Aktenstand ab.

Welche Unterlagen sind zuerst wichtig? +

Bescheide, Zustellnachweise, Zahlungsbelege, Buchhaltungsauszüge und Kommunikation mit Steuerberatung oder Behörde.

Themen
FinStrGFinanzordnungswidrigkeitZahlungFristFinanzstrafrechtVerteidigung

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