Entscheidend sind Fälligkeit, Zustellung, Zahlungsweg, Buchungsbestätigung, Fristverlängerung und Kommunikation mit Steuerberatung oder Behörde. Ohne diese Chronologie bleibt jede Stellungnahme unscharf.
Keine Frist sollte aus Erinnerung geschätzt werden. Maßgeblich sind die konkreten Schreiben, Bescheide und Kontobewegungen. Wenn mehrere Jahre oder Abgabenarten betroffen sind, braucht es eine Tabelle.
Aus anwaltlicher Perspektive ist auch zu prüfen, ob ein Fehler organisatorisch erklärbar ist oder ob die Behörde einen Vorsatz ableitet.