Frist: Zustellung und gesetzlichen Beginn bei § 195 StPO sichern.
Nach der Verständigung läuft grundsätzlich eine Frist von vierzehn Tagen.
Fortführungsantrag nach § 195 StPO: gegen eine Einstellung vorgehen: Voraussetzungen, Ablauf und nächste Schritte nach österreichischem Strafprozessrecht.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.
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§ 195 StPO regelt einen eigenständigen Weg im österreichischen Strafverfahren. Die Vorschrift darf nicht mit einer anderen Form der Verfahrensbeendigung verwechselt werden.
Dieser Beitrag ordnet die Voraussetzungen aus anwaltlicher Perspektive ein. Entscheidend sind der genaue Verfahrensstand, die Aktenlage und der richtige nächste Schritt.
Bei Fortführungsantrag müssen Verfahrensstand, Unterlagen und gesetzliche Voraussetzungen gemeinsam geprüft werden.
Bei Fortführungsantrag müssen Verfahrensstand, Unterlagen und gesetzliche Voraussetzungen gemeinsam geprüft werden.
Nach der Verständigung läuft grundsätzlich eine Frist von vierzehn Tagen.
Wurde eine Begründung verlangt, ist ihre Zustellung für die Frist wichtig.
Ohne Verständigung kann die Dreimonatsfrist ab Einstellung maßgeblich sein.
Neue Tatsachen und Beweismittel müssen konkret benannt werden.
Nach der Verständigung läuft grundsätzlich eine Frist von vierzehn Tagen.
Wurde eine Begründung verlangt, ist ihre Zustellung für die Frist wichtig.
Ohne Verständigung kann die Dreimonatsfrist ab Einstellung maßgeblich sein.
Neue Tatsachen und Beweismittel müssen konkret benannt werden.
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§ 195 StPO enthält die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen eigenständigen Verfahrensschritt.
Entscheidungen, Zustellnachweise und Beweismittel sollten vollständig und geordnet vorliegen.
Der konkrete Verfahrensstand muss geprüft werden, bevor ein Antrag oder eine Erklärung eingebracht wird.
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