Anschluss bereits erklärt: rechtliche und taktische Reaktion abstimmen.
Liegt die Anschlusserklärung im Akt, ist die Höhe und Begründung der Forderung der erste Prüfpunkt. Die Verteidigung muss klären, ob der behauptete Schaden in der vorgeworfenen Tat seine Grundlage hat, ob er bewiesen ist und ob er der Höhe nach plausibel ist. Aus anwaltlicher Perspektive entscheidet diese Prüfung darüber, ob die Forderung pauschal bestritten, in der Höhe angegriffen oder dem Grunde nach anerkannt wird.
Der Privatbeteiligte hat im Strafverfahren bestimmte Rechte, etwa Akteneinsicht und Antragsrechte. Das wirkt sich auf die Verfahrensführung aus und sollte in die Strategie einfließen.