Polizeiliche Sicherstellung: Bescheinigung sichern und Anfechtungslage prüfen.
Bei einer Sicherstellung nach § 110 StPO ist die Bescheinigung über die mitgenommenen Gegenstände die wichtigste Grundlage. Die Verteidigung prüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorlagen und ob die Maßnahme im Verhältnis zur Tat steht. Aus anwaltlicher Perspektive ist der Einspruch wegen Rechtsverletzung das zentrale Rechtsmittel, wenn die Sicherstellung ohne ausreichende Grundlage erfolgte.
Daneben kann auf eine zügige Rückgabe nicht mehr benötigter Gegenstände hingewirkt werden. Je nach Bedeutung der Sache lohnt sich der parallele Antrag bei Staatsanwaltschaft und Gericht.