Bei einem Vorwurf nach § 190 StGB ist die konkrete Handlung der Ausgangspunkt. Danach ist zu klären, welche Umstände die handelnde Person kannte und ob sie die Handlung in diesem Wissen setzte. Eine bloße Vermutung über die innere Einstellung ersetzt diese Prüfung nicht.
Besonders wichtig sind daher Anlass, Ziel und Ablauf des Eingriffs. Wer etwa eine Totenstätte verändert, muss nicht automatisch dieselbe rechtliche Bewertung erwarten wie eine Person, die bewusst einen Leichnam, Asche oder Grabschmuck wegschafft. Die Tatsachen müssen einzeln erhoben werden.
Unklare oder widersprüchliche Angaben sollten anhand von Nachrichten, Fotos, Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und Ortsbefunden überprüft werden. Eine rechtliche Einordnung darf erst erfolgen, wenn Handlung, Wissen und zeitlicher Ablauf zusammenpassen.