strafsachen.at
Wirtschaftsstrafrecht

Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG: Scheinrechnungen, Vorsteuer und Unterlagen

Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG: Scheinrechnungen, Vorsteuer, Belege, Unterlagen und erste Verteidigungsschritte.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

22. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG ist kein normaler Streit über eine Steuerposition. Der Vorwurf betrifft qualifizierte Konstellationen im Finanzstrafrecht, etwa Scheinrechnungen, manipulierte Unterlagen oder komplexe Vorsteuerfragen.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, welche Belege am Anfang zählen, wie sich Abgabenbetrug von allgemeiner Abgabenhinterziehung abgrenzt und warum vorschnelle Erklärungen gefährlich sind.

Aktuell informiert bleiben. Neue Hinweise aus dem Brandauer Netzwerk und aktuelle Beiträge finden Sie auf brandauer-news.at.

Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, ob bereits eine Ladung, eine Sicherstellung oder nur ein erster Verdacht vorliegt.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Die Einordnung ersetzt keine Akteneinsicht. Sie hilft nur, den ersten Schritt zu sortieren.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Beschuldigte Person: zuerst Vorwurf und Akt klären.

Geben Sie keine spontane Erklärung ab, bevor Tatvorwurf, Aktenstand und Beweislage bekannt sind. Aus anwaltlicher Perspektive beginnt die Verteidigung mit Akteneinsicht und einer belastbaren Chronologie.

Akteneinsicht vorbereiten →
02

Betriebliche Rolle: Verantwortung nicht vorschnell übernehmen.

Im Betrieb fallen technische Zuständigkeit, Geschäftsführung und tatsächliche Entscheidung oft auseinander. Deshalb müssen Rollen, Freigaben und Dokumentationswege getrennt geprüft werden.

Rollen prüfen →
03

Beweise: Originalzustand und Protokolle sichern.

Wenn Daten, Geräte oder Unterlagen bereits gesichert wurden, zählen Protokolle, Kopien, Zeitpunkt und Umfang. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Rechtsmittel oder eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Beweise ordnen →
04

Dringende Lage: Termin ernst nehmen und ruhig bleiben.

Eine Ladung oder behördliche Frist ist kein Anlass für improvisierte Erklärungen. Zuerst sollten Status, Adressat und Rechtsfolge des Schreibens geprüft werden.

Frist prüfen →

Abgabenbetrug als qualifizierter Finanzstrafvorwurf

§ 39 FinStrG erfasst besonders gewichtige Formen finanzstrafrechtlicher Vorwürfe. Praktisch steht oft die Frage im Zentrum, ob Unterlagen bewusst eingesetzt wurden, um Abgaben zu verkürzen oder eine falsche Grundlage zu schaffen.

Der Vorwurf ist von allgemeiner Abgabenhinterziehung zu trennen. Abgabenbetrug ist der qualifizierte Spezialfall, nicht der Sammelbegriff für jede Steuerkorrektur.

Für die Verteidigung zählt zuerst, welche konkrete Rechnung, welcher Leistungsfluss und welche Buchung im Akt behauptet werden.

Scheinrechnungen, Vorsteuer und Leistungsfluss prüfen

Bei Scheinrechnungen geht es nicht nur um Papier. Entscheidend sind Leistung, Lieferung, Zahlungsfluss, Kommunikation, Buchung und wirtschaftlicher Hintergrund.

Vorsteuerfragen müssen mit den Belegen und der tatsächlichen Leistung zusammen geprüft werden. Eine fehlende Formalie ist anders zu behandeln als ein bewusst vorgetäuschter Leistungsfluss.

Wer Unterlagen nachträglich ordnet, sollte den Originalstand bewahren. Versionen, E-Mails und Buchungsjournale können später entscheidend sein.

Erste Schritte bei Hausdurchsuchung oder Vorladung

Wenn Finanzpolizei, Staatsanwaltschaft oder WKStA aktiv werden, sollte zuerst der Umfang der Maßnahme dokumentiert werden. Beschlagnahmte Unterlagen, Geräte und Datenträger sind genau zu erfassen.

Bei Durchsuchungen hilft der allgemeine Beitrag zur Hausdurchsuchung. Bei steuerlichen Unterlagen kommt zusätzlich die Abstimmung mit der steuerlichen Vertretung dazu.

Eine Aussage ohne Akteneinsicht ist selten sinnvoll. Gerade bei Rechnungs- und Vorsteuerketten muss die Verteidigung wissen, welchen Ausschnitt die Behörde für belastend hält.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Ein Abgabenbetrugsvorwurf kann ein Unternehmen treffen, ist aber nicht automatisch ein allgemeiner Unternehmensstrafrechtsfall. Die persönliche Verantwortlichkeit muss getrennt von Verbandsfragen geprüft werden.

Geschäftsführer, Buchhaltung, externe Beratung und operative Mitarbeiter können unterschiedliche Rollen haben. Aus einer Unterschrift folgt nicht automatisch die Kenntnis aller Hintergründe.

Die Verteidigung sollte deshalb technische Buchhaltung, Entscheidungswege und subjektiven Kenntnisstand zusammenführen.

Überblick

Prüfpunkte bei § 39 FinStrG

Schnelle Einordnung

Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG: Unterlagen und Rollen strukturieren
Punkt Bedeutung Erste Frage
Rechnung Beleg und Leistung Gab es eine reale Leistung?
Vorsteuer steuerlicher Abzug Welche Buchung ist betroffen?
Zahlungsfluss wirtschaftliche Spur Wohin floss Geld?
Kenntnis subjektive Seite Wer wusste was?

Wichtig: Keine Belege nachträglich ändern. Originale, Versionen und Kommunikationsverlauf vollständig sichern.

Häufige Fragen

Abgabenbetrug nach § 39 FinStrG: wichtige Fragen.

Ist Abgabenbetrug dasselbe wie Abgabenhinterziehung? +

Nein. Abgabenbetrug ist ein qualifizierter Spezialfall und muss konkret von § 33 FinStrG abgegrenzt werden.

Was ist bei Scheinrechnungen zuerst zu prüfen? +

Leistung, Lieferung, Zahlungsfluss, Kommunikation, Buchung und wirtschaftlicher Hintergrund müssen zusammen geprüft werden.

Sollte ich ohne Akteneinsicht eine Stellungnahme abgeben? +

Meist nicht. Bei Rechnungs- und Vorsteuerketten ist der genaue Aktenvorwurf entscheidend.

Themen
§ 39 FinStrGAbgabenbetrugScheinrechnungenVorsteuerBelegeFinanzstrafrecht

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg