Ermittlungsverfahren gegen Verband und natürliche Person getrennt analysieren.
Nach § 13 VbVG hat die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Tatsachen, die für eine Verantwortung des Verbandes sprechen, Ermittlungen einzuleiten oder einen Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße einzubringen. Der Verband hat dabei die Rechte eines Beschuldigten.
Ordnen Sie zuerst die zugerechnete Tat, die beteiligten Personen und den behaupteten Vorteil oder die verletzte Verbandspflicht. Die Verteidigung des Verbandes bleibt von der individuellen Verteidigung einer natürlichen Person zu unterscheiden.