Konfiskation droht: Eigentumsverhältnisse und Funktion des Gegenstandes prüfen.
Die Konfiskation nach § 19a StGB betrifft Gegenstände, die im Eigentum des Täters stehen und entweder zur Tat verwendet wurden oder durch die Tat hervorgebracht worden sind. Aus anwaltlicher Perspektive ist sowohl die Eigentumslage als auch der konkrete Zusammenhang zwischen Gegenstand und Tat zu prüfen.
Die Konfiskation ist eine vermögensrechtliche Maßnahme. Sie steht nicht zur freien Disposition des Gerichts und muss verhältnismäßig sein. Im Urteil ist sie ausdrücklich auszusprechen, andernfalls ist sie nicht zulässig.