Ladung als Beschuldigter, die Vernehmung vorbereiten und das Schweigerecht kennen.
Eine Ladung als Beschuldigter ist der häufigste Anlass für die erste anwaltliche Kontaktaufnahme. Sie haben in Österreich nach § 49 StPO das Recht zu schweigen, das Recht auf einen Verteidiger und das Recht, vor der Vernehmung mit diesem zu sprechen. Niemand muss sich selbst belasten. Aus anwaltlicher Perspektive zählt jetzt vor allem, vor der Aussage Akteneinsicht nach § 51 StPO zu nehmen oder zumindest den Tatvorwurf genau zu klären, denn ohne Kenntnis des Vorwurfs ist jede Aussage ein Risiko.
Als deutscher Beschuldigter haben Sie zusätzlich das Recht auf einen Dolmetscher nach § 56 StPO, wenn Sie der Verhandlungssprache nicht ausreichend folgen können. Die Ladung selbst sollten Sie nicht ignorieren, eine unentschuldigte Nichtbefolgung kann zur Vorführung führen. Der richtige Weg ist, den Termin über einen Verteidiger zu koordinieren.