strafsachen.at
von Brandauer RA
Verkehrsstrafrecht

Alkohol am Steuer in Österreich: Was deutschen Autofahrern droht

Alkohol am Steuer in Österreich? Promillegrenzen, Strafen nach Stufen, Lenkverbot und Folgen für den deutschen Führerschein im Überblick.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

3. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein Glas Wein beim Heurigen, ein Bier am Wolfgangsee und auf dem Rückweg eine Verkehrskontrolle. Für viele deutsche Urlauber endet ein schöner Abend mit dem Alkotest am Straßenrand. Die Frage, die danach jeden beschäftigt: Was kostet das und was passiert mit meinem Führerschein? Österreich misst in Promille wie Deutschland, die Stufen und Folgen sind aber eigene.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, welche Promillegrenzen in Österreich gelten, welche Strafen je nach Wert drohen und was für Ihren deutschen Führerschein folgt. Er ist Teil unserer Serie für deutsche Beschuldigte und knüpft an den Überblick zum Strafverfahren an. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

Welcher Wert wurde gemessen?

Ihre Promillestufe, die Strafe und die Führerscheinfolge.

Die Folgen richten sich nach dem gemessenen Wert. Wählen Sie Ihre Stufe, Sie erhalten den Strafrahmen, die Entzugsdauer und den nächsten Schritt.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welcher Alkoholwert wurde bei Ihnen gemessen?

Die Folgen einer Alkofahrt in Österreich richten sich nach dem gemessenen Wert. Wählen Sie die Stufe, die auf Ihren Fall zutrifft, Sie erhalten den Strafrahmen und die Führerscheinfolge im Überblick. Die Angaben sind allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

0,5 bis unter 0,8 Promille, Geldstrafe und Vormerkung, in der Regel kein Entzug.

In dieser Stufe sieht § 99 Abs 1b StVO eine Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro vor. Der Führerschein wird beim ersten Verstoß in der Regel nicht entzogen, es erfolgt aber eine Vormerkung im Führerscheinregister. Bei einer Wiederholung kommen eine Nachschulung und weitere Folgen hinzu. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt sich auch hier ein Blick in das Messprotokoll, denn Mess- und Verfahrensfehler können die Strafe zu Fall bringen.

Wichtig für deutsche Fahrer: Das Verfahren ist ein Verwaltungsstrafverfahren der Bezirksverwaltungsbehörde, kein gerichtliches Strafverfahren. Gegen die Strafverfügung können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben.

Vertiefung: Strafen nach Promillestufen →
02

0,8 bis unter 1,2 Promille, Geldstrafe und Führerscheinentzug ab einem Monat.

Ab 0,8 Promille greift § 99 Abs 1a StVO mit einer Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro. Erstmals wird der Führerschein entzogen, beim ersten Verstoß mindestens einen Monat, bei Wiederholung länger. Hinzu kommt ein verpflichtendes Verkehrscoaching. Aus anwaltlicher Perspektive ist die Entzugsdauer der wichtigste Punkt, denn sie betrifft Ihre Mobilität unmittelbar.

Als deutscher Fahrer behalten Sie Ihren deutschen Führerschein, die österreichische Behörde kann aber ein Lenkverbot für das Bundesgebiet aussprechen (§ 30 FSG). Zusätzlich wird die deutsche Stelle informiert, die ihrerseits Maßnahmen prüfen kann.

Vertiefung: Folgen für den deutschen Führerschein →
03

1,2 Promille oder mehr, hohe Geldstrafe und langer Entzug, ab 1,6 mit Nachschulung.

Ab 1,2 Promille beträgt die Geldstrafe 1.200 bis 4.400 Euro, der Entzug mindestens vier Monate. Ab 1,6 Promille steigt die Geldstrafe auf 1.600 bis 5.900 Euro, der Entzug auf mindestens sechs Monate. Hinzu kommen eine Nachschulung, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung. Aus anwaltlicher Perspektive sind in dieser Stufe sowohl die Höhe der Strafe als auch die Wiedererlangung der Fahrberechtigung zentrale Themen.

Die genaue Messung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften sind hier besonders bedeutsam, weil schon kleine Abweichungen über die Stufe und damit über die Höhe der Folgen entscheiden können.

Vertiefung: Strafen nach Promillestufen →
04

Verweigerung des Alkotests, Behandlung wie die höchste Stufe.

Wer die Untersuchung der Atemluft oder die ärztliche Untersuchung ohne triftigen Grund verweigert, wird nach § 99 Abs 1 StVO wie bei einem Wert ab 1,6 Promille behandelt. Es drohen also eine Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, ein Entzug von mindestens sechs Monaten sowie Nachschulung und Untersuchungen. Aus anwaltlicher Perspektive ist entscheidend, ob die Aufforderung rechtmäßig war und ob ein triftiger Grund für die Verweigerung vorlag.

Ob ein Verweigerungstatbestand wirklich vorliegt, hängt vom genauen Ablauf ab. Das Messprotokoll und die Dokumentation der Amtshandlung sind daher der erste Ansatzpunkt einer Prüfung.

Vertiefung: Strafen nach Promillestufen →

Die Promillegrenzen in Österreich

Die allgemeine Grenze liegt in Österreich bei 0,5 Promille Blutalkohol, gemessen wird meist über die Atemluft, dort entspricht das 0,25 mg/l. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 99 StVO.

Strengere Grenzen für bestimmte Gruppen. Für Fahranfänger in der Probezeit, für Lenker von Lkw und Bus sowie für L17-Fahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Schon ein geringer Restalkohol kann hier zur Übertretung führen. Für Radfahrer gilt die Grenze von 0,8 Promille.

Restalkohol am Morgen. Ein häufiger Irrtum betrifft die Fahrt am nächsten Morgen. Alkohol wird langsam abgebaut, etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Wer spät und viel getrunken hat, kann am Morgen noch deutlich über der Grenze liegen. Die Kontrolle nach einer durchzechten Nacht ist ein klassischer Fall.

Die Strafen nach Promillestufen

Österreich staffelt die Strafen nach dem gemessenen Wert. Mit steigendem Promillewert steigen Geldstrafe und Entzugsdauer.

0,5 bis unter 0,8 Promille. Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro nach § 99 Abs 1b StVO. Beim ersten Verstoß bleibt der Führerschein in der Regel erhalten, es erfolgt eine Vormerkung. Bei Wiederholung kommt eine Nachschulung hinzu.

0,8 bis unter 1,2 Promille. Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro nach § 99 Abs 1a StVO. Erstmals wird der Führerschein entzogen, mindestens einen Monat, dazu ein Verkehrscoaching.

1,2 bis unter 1,6 Promille. Geldstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro, Entzug mindestens vier Monate, dazu eine Nachschulung.

1,6 Promille und mehr. Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro, Entzug mindestens sechs Monate, dazu Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung. Auch die Verweigerung des Tests wird dieser höchsten Stufe gleichgestellt.

Die Verweigerung des Alkotests ist keine Lösung. Wer die Untersuchung der Atemluft ohne triftigen Grund verweigert, wird wie bei einem Wert ab 1,6 Promille bestraft, also mit der höchsten Geldstrafe und dem längsten Entzug. Die Aufforderung zum Test sollte daher ernst genommen werden, ihre Rechtmäßigkeit lässt sich später überprüfen.

Was mit dem deutschen Führerschein passiert

Eine österreichische Behörde kann einen deutschen Führerschein nicht entziehen, denn er wurde nicht in Österreich ausgestellt. Sie kann aber den Gebrauch der Lenkberechtigung im österreichischen Bundesgebiet untersagen.

Das Lenkverbot für Österreich. Nach § 30 FSG kann die Behörde einem Inhaber einer ausländischen Lenkberechtigung das Lenken in Österreich für eine bestimmte Zeit verbieten. Praktisch wirkt das wie ein Entzug, aber nur für das Gebiet Österreichs. Ihr deutscher Führerschein bleibt formal bestehen.

Mitteilung an die deutsche Stelle. Österreich informiert die zuständige deutsche Behörde über den Vorfall. Diese prüft nach deutschem Recht, ob Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland in Betracht kommen. Eine schwere Alkofahrt im Ausland kann so auch in Deutschland Folgen haben.

Die Geldstrafe und ihre Vollstreckung. Die Geldstrafe der österreichischen Behörde ist auch in Deutschland vollstreckbar. Auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI können Geldsanktionen ab 70 Euro grenzüberschreitend durchgesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur österreichischen Strafverfügung an deutsche Adressen.

Das Verfahren und Ihre Rechtsmittel

Die Alkofahrt wird nicht vor einem Strafgericht verhandelt, sondern als Verwaltungsstrafverfahren von der Bezirksverwaltungsbehörde geführt. Das ändert nichts an der Schwere der Folgen, aber an den Wegen, sich zu wehren.

Strafverfügung und Einspruch. Oft ergeht zunächst eine Strafverfügung. Gegen sie können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben (§ 49 VStG). Danach führt die Behörde ein ordentliches Verfahren und erlässt ein Straferkenntnis.

Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Gegen das Straferkenntnis ist die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich, ebenfalls innerhalb von vier Wochen. Aus anwaltlicher Perspektive lohnt die Prüfung von Mess- und Verfahrensfehlern, denn die genaue Einhaltung der Vorschriften ist Voraussetzung einer wirksamen Strafe.

Heimreise beendet das Verfahren nicht. Wer nach der Kontrolle nach Deutschland zurückfährt, ist nicht aus dem Verfahren. Die Behörde stellt an die deutsche Adresse zu. Die Fristen laufen. Wer sie versäumt, verliert die Möglichkeit, sich zu wehren.

Häufige Fragen

Was bei Alkohol am Steuer in Österreich gilt.

Darf ich am Morgen nach dem Trinken noch fahren? +

Das hängt vom Restalkohol ab. Alkohol wird nur langsam abgebaut, etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Wer spät und viel getrunken hat, kann am Morgen noch über der Grenze von 0,5 Promille liegen, ohne sich betrunken zu fühlen. Die Kontrolle am Morgen nach einer durchzechten Nacht ist ein klassischer Fall. Im Zweifel ist es sicherer, das Auto stehen zu lassen.

Wird mein deutscher Führerschein in Österreich entzogen? +

Die österreichische Behörde kann Ihren deutschen Führerschein nicht entziehen, weil er nicht in Österreich ausgestellt wurde. Sie kann aber nach § 30 FSG ein Lenkverbot für das österreichische Bundesgebiet aussprechen, das praktisch wie ein Entzug wirkt, jedoch nur in Österreich. Zusätzlich wird die deutsche Behörde informiert, die nach deutschem Recht eigene Maßnahmen prüfen kann.

Muss ich die Strafe sofort vor Ort bezahlen? +

Bei einer Anhaltung kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden, vor allem bei Personen ohne Wohnsitz in Österreich. Die eigentliche Geldstrafe wird aber im Verfahren festgesetzt und kann angefochten werden. Eine vorschnelle Zahlung sollte nicht mit einem Anerkenntnis verwechselt werden. Lassen Sie die Strafverfügung und die Einspruchsmöglichkeit prüfen, bevor Sie endgültig zahlen.

Was passiert, wenn ich den Alkotest verweigere? +

Die Verweigerung der Atemluftuntersuchung ohne triftigen Grund wird wie ein Wert ab 1,6 Promille behandelt, also mit der höchsten Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro und einem Entzug von mindestens sechs Monaten. Eine Verweigerung verbessert die Lage daher nicht. Ob die Aufforderung rechtmäßig war und ob ein triftiger Grund vorlag, lässt sich im Nachhinein überprüfen.

Themen
alkohol-am-steuerpromillegrenzefuehrerscheinentzuglenkverbotverwaltungsstrafverfahrenverkehrsstrafrechtdeutsche-autofahrer

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg