Tatbeteiligung ohne Ausführung: Einordnung in das Einheitstätersystem klären.
Wer die Tat nicht selbst ausführt, kann dennoch nach § 12 StGB strafbar sein, wenn er sie bestimmt oder zu ihrer Ausführung beigetragen hat. Aus anwaltlicher Perspektive ist die erste Aufgabe, den konkreten Tatbeitrag in eine der drei Formen einzuordnen: unmittelbarer Täter, Bestimmungstäter oder Beitragstäter.
Diese Einordnung wirkt sich auf das Strafmaß nicht aus, weil alle drei Formen gleich bestraft werden. Sie wirkt sich aber auf die Beweisthemen aus und auf die Frage, welche Tatsachen die Anklage konkret behaupten muss.