Anzeige durch Masseverwalter: Bericht prüfen und Gegenposition aufbauen.
Anzeigen durch Masseverwalter stützen sich häufig auf den Insolvenzbericht und die Sichtung der Geschäftsunterlagen. Aus anwaltlicher Perspektive ist der Bericht detailliert zu prüfen, weil er typischerweise Indizien zu Vermögensverschiebungen, fiktiven Schulden oder unentgeltlichen Zuwendungen sammelt. Diese Indizien sind nicht zwingend, sie können erschüttert oder anders gedeutet werden.
Die Verteidigung sollte den Bericht des Masseverwalters mit eigenen Stellungnahmen, Vertragsunterlagen und Sachverständigenbeurteilungen konfrontieren, statt sich auf eine pauschale Bestreitung zu beschränken.