Insolvenz eröffnet: Akten und Geschäftsentwicklung systematisch sichern.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückt § 159 StGB regelmäßig in den Blick der Strafverfolgungsbehörden. Aus anwaltlicher Perspektive ist es entscheidend, die Geschäftsentwicklung der letzten Jahre, die Liquiditätslage und die unternehmerischen Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Grob fahrlässig handelt nur, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt.
Eine frühzeitige Aufbereitung der Bilanzen, Cashflow-Daten und Sanierungsbemühungen schafft die Grundlage, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu entkräften oder seine Reichweite einzugrenzen.