Ein Beweisantrag richtet den Blick des Gerichts auf ein konkretes Beweisthema. Er kann auf die Einvernahme eines Zeugen, die Beischaffung einer Urkunde, die Auswertung technischer Daten oder die Ergänzung eines Gutachtens abzielen. Entscheidend ist die Verbindung zwischen Beweismittel und Beweisthema.
Aus anwaltlicher Perspektive ist ein Beweisantrag kein bloßer Wunschzettel. Er muss erklären, warum das Beweismittel für Schuldfrage, Vorsatz, Beteiligung, Schadenshöhe oder Strafzumessung relevant ist. Je genauer dieser Zusammenhang dargestellt wird, desto schwerer ist eine pauschale Ablehnung.
Der Antrag sollte außerdem zum Verfahrensstand passen. Im Ermittlungsverfahren kann er auf zusätzliche Erhebungen gerichtet sein. In der Hauptverhandlung steht die unmittelbare Beweisaufnahme im Vordergrund.