Ladung erhalten: Akteneinsicht nehmen und die Verhandlung vorbereiten.
Eine Ladung zur Hauptverhandlung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat oder einen Strafantrag stellt und das Gericht über Schuld und Strafe entscheiden will. Aus anwaltlicher Perspektive ist der wichtigste Schritt jetzt die Akteneinsicht nach § 51 StPO, denn nur wer die Beweislage kennt, kann eine Verteidigungslinie festlegen und entscheiden, ob und wie ausgesagt wird. Die Vorbereitung umfasst die Sichtung der Beweise, mögliche Beweisanträge und die Klärung, welche Zeugen geladen sind.
Je früher die Vorbereitung beginnt, desto mehr Spielraum bleibt. Eine gut vorbereitete Verhandlung ist die beste Grundlage für einen Freispruch, eine Diversion oder ein mildes Urteil.