Vorwurf des unbefugten Zugriffs: § 118a verlangt Überwinden einer Sicherheitsvorkehrung.
Der widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem nach § 118a StGB setzt voraus, dass eine spezifische Sicherheitsvorkehrung überwunden wird, um sich oder einem Dritten Zugang zu verschaffen. Nicht jeder Login mit fremden Daten erfüllt diesen Tatbestand. Aus anwaltlicher Perspektive ist genau zu prüfen, ob eine Sicherheitsvorkehrung vorlag und ob sie tatsächlich überwunden wurde.
Wichtig: Dieser Tatbestand wird nur auf Ermächtigung des Verletzten verfolgt. Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie Akteneinsicht genommen haben. Sichern Sie technische Beweise, die Ihre Sicht stützen.