Notieren Sie möglichst bald Datum, Uhrzeit, Ort, anwesende Personen, Sprache und Gesprächsreihenfolge. Halten Sie erinnerte Worte so genau wie möglich fest und kennzeichnen Sie, wenn eine Formulierung nur sinngemäß wiedergegeben wird. Bewahren Sie vorhandene Ladungen, Notizen und Unterlagen unverändert auf.
Ihre eigene zeitnahe Notiz ersetzt die behördliche Niederschrift nicht. Vergleichen Sie konkrete Fragen, Antworten und Pausen mit dem vorhandenen Protokoll und einer verfügbaren Aufnahme. Welche Rolle Ton- und Videoaufzeichnungen bei einer Einvernahme spielen, erläutert der Beitrag zur audiovisuellen Einvernahme und Protokollierung. Allgemeine Rechte bei einer Beschuldigtenvernehmung behandelt der Beitrag zu Aussage, Schweigen und Verteidigung.
Eine anwaltliche Prüfung kann den Ablauf, die Niederschrift, vorhandene Aufzeichnungen und die Voraussetzungen des § 166 StPO zusammenführen. Bereiten Sie dafür konkrete Abweichungen und die dazugehörigen Zeitpunkte vor. Dieser Beitrag verspricht keine bestimmte Verfahrensfolge für einen Einzelfall.