Verweigertes Recht: Vorgang dokumentieren und Einspruch prüfen.
Wenn im Ermittlungsverfahren ein subjektives Recht verweigert wird, kann § 106 StPO der richtige Rechtsbehelf sein. Aus anwaltlicher Perspektive ist zuerst zu klären, welches konkrete Recht betroffen ist und wann die Verweigerung erkennbar wurde.