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Fahrlässige Feuersbrunst nach § 170 StGB: Brand nach Unfall oder Baustelle

§ 170 StGB: fahrlässige Feuersbrunst nach Brand in Wohnung, Betrieb, Baustelle oder Werkstatt. Erste Schritte und Beweise.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

19. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Nach einem Brand in Wohnung, Betrieb, Werkstatt, Hotel oder auf einer Baustelle stellt sich schnell die Frage, ob Unachtsamkeit strafrechtlich relevant wird. § 170 StGB betrifft die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wann § 170 StGB zu prüfen ist, wie der Vorwurf von vorsätzlicher Brandstiftung und Fahrlässigkeitsdelikten mit Verletzungsfolgen abzugrenzen ist und welche Beweise unmittelbar nach dem Ereignis wichtig sind.

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Schnelle Einordnung

Welche Frage sollte zuerst geklärt werden?

Die erste Reaktion hängt davon ab, welcher Vorwurf konkret im Raum steht.

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01 Frage 1

Welche Situation passt am besten?

Bei § 170 StGB müssen Brandereignis, Sorgfaltspflicht, Ursache und Folgen getrennt werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Beschuldigte Person: Vorwurf und Akt zuerst klären.

Geben Sie keine spontane Erklärung ab, bevor Tatobjekt, behauptete Handlung und Beweise bekannt sind. Aus anwaltlicher Perspektive beginnt die Verteidigung mit Akteneinsicht und einer geordneten Chronologie.

Akteneinsicht vorbereiten →
02

Betroffene Person: Beweise sichern und Ziel bestimmen.

Sichern Sie Unterlagen, Nachrichten und Zeugen. Danach ist zu prüfen, ob Anzeige, Herausgabe, Sicherstellung oder eine andere Verfahrenshandlung sinnvoll ist.

Beweise ordnen →
03

Brandursache: Spuren und Pflichten sichern.

Nach einem Brand sind Ursache, Sorgfaltspflichten, Wartung, Anweisungen und Zeugen entscheidend. Fotos, Einsatzberichte und technische Unterlagen sollten gesichert werden.

Brandursache prüfen →
04

Dringende Lage: sichern, nicht improvisieren.

Wenn ein Termin, eine Beschlagnahme oder eine Eskalation bevorsteht, sollte zuerst der aktuelle Stand gesichert werden. Danach wird entschieden, ob eine Stellungnahme, ein Antrag oder eine Kontaktaufnahme mit der Behörde sinnvoll ist.

Erste Schritte planen →

Tatbestand der fahrlässigen Feuersbrunst nach § 170 StGB

§ 170 StGB setzt an, wenn eine Feuersbrunst fahrlässig herbeigeführt wird. Im Mittelpunkt steht nicht ein bloßer kleiner Schaden, sondern ein Brandereignis mit entsprechender Gefahrenqualität.

Praktisch relevant sind Heizgeräte, Elektroarbeiten, Baustellenarbeiten, Kerzen, Lagerung brennbarer Materialien, Küchenbereiche oder fehlende Aufsicht. Ob Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von der konkreten Sorgfaltspflicht ab.

Aus anwaltlicher Perspektive sind Brandursache, Pflichtenlage, Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit früh zu trennen.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Die vorsätzliche Brandstiftung nach § 169 StGB betrifft einen anderen Vorwurf. § 170 StGB ist der Fahrlässigkeitsfall. Wenn Menschen verletzt wurden, können zusätzlich fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit geprüft werden.

Diese Einordnung ist wichtig, weil die Verteidigung anders ansetzt. Bei § 170 StGB stehen Sorgfaltspflicht, Vorhersehbarkeit und technische Ursache im Vordergrund.

Weiterführend sind die Beiträge zu Brandstiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Beweise nach Brand in Wohnung, Betrieb oder Baustelle

Wichtige Beweise sind Einsatzberichte, Fotos, Videos, Wartungsnachweise, Bedienungsanleitungen, Baustellenprotokolle, Schichtpläne, Sicherheitsunterweisungen und Aussagen von Ersthelfern oder Nachbarn.

Beschuldigte sollten keine Gegenstände entfernen oder technische Anlagen verändern, bevor sie dokumentiert sind. Betroffene sollten Schadensort, Geruch, Geräusche, Uhrzeit und Wahrnehmungen rasch festhalten.

Bei Betrieben und Baustellen ist zusätzlich zu klären, wer für Aufsicht, Wartung und Freigabe verantwortlich war. Organisatorische Verantwortung ersetzt nicht automatisch persönliche Strafbarkeit.

Erste Schritte nach einem Brandereignis

Nach einem Brand sollte zuerst der Sachverhalt gesichert werden. Dazu gehören Fotos, Namen von Zeugen, Einsatzberichte und technische Unterlagen. Danach wird geprüft, welche Aussagen gegenüber Polizei, Versicherung oder Behörde sinnvoll sind.

Wer beschuldigt wird, sollte keine spontane Schuldübernahme formulieren. Oft ist die technische Ursache unklar und erste Eindrücke erklären nicht zwingend die strafrechtliche Fahrlässigkeit.

Aus anwaltlicher Perspektive zählt eine nachvollziehbare Chronologie: Was wurde wann benutzt, geprüft, abgestellt oder beaufsichtigt. Diese Chronologie ist Grundlage jeder weiteren Einordnung.

Überblick

Die wichtigsten Prüfpunkte in der Praxis

Schnelle Einordnung

Fahrlässige Feuersbrunst nach § 170 StGB: Brand nach Unfall oder Baustelle
Punkt Bedeutung Prüffrage
Brandereignis Feuersbrunst mit Gefahrenqualität Was ist genau passiert?
Sorgfaltspflicht konkrete Pflicht der Person Was hätte getan werden müssen?
Ursache technischer oder menschlicher Beitrag Was löste den Brand aus?
Folgen Schäden und Gefährdung Wer oder was war betroffen?

Wichtig: Nach einem Brand keine technischen Spuren verändern. Fotos, Einsatzbericht, Wartung und Zeugen zuerst sichern.

Häufige Fragen

Fahrlässige Feuersbrunst nach § 170 StGB: Brand nach Unfall oder Baustelle: wichtige Fragen.

Was bedeutet fahrlässige Feuersbrunst nach § 170 StGB? +

Gemeint ist ein Brandereignis, das durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht fahrlässig herbeigeführt worden sein soll.

Ist jeder Brand strafrechtlich relevant? +

Nein. Entscheidend sind Brandqualität, Ursache, konkrete Sorgfaltspflicht, Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit.

Was sollte nach einem Brand zuerst gesichert werden? +

Fotos, Einsatzberichte, technische Unterlagen, Wartungsnachweise, Zeugen und eine genaue Chronologie sollten geordnet werden.

Themen
§ 170 StGBfahrlässige FeuersbrunstBrandUnfallBaustelleStrafverfahren

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