Geladener Zeuge mit Selbstbelastungsgefahr: Entschlagungsrecht und Aussagenotstand prüfen.
Wer als Zeuge geladen ist, unterliegt grundsätzlich der Wahrheitspflicht. Würde eine wahre Aussage Sie selbst oder einen Angehörigen der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, kommt ein Entschlagungsrecht in Betracht. § 290 StGB sieht zudem für den Aussagenotstand einen Strafbefreiungsgrund vor.
Aus anwaltlicher Perspektive sollte vor der Vernehmung geklärt werden, ob ein Entschlagungsrecht besteht und wie damit umzugehen ist. Eine falsche Aussage ist nie der richtige Weg, das Schweigen oder die Entschlagung sind die rechtssicheren Alternativen.