Wichtige Unterlagen sind Kontoauszüge, Fahrzeugpapiere, Darlehensverträge, Beteiligungsunterlagen, Grundbuchsauszüge, Exekutionsakten und Schriftverkehr mit Gericht oder Insolvenzverwaltung.
Auch ältere Vermögenslisten, Steuerunterlagen und unternehmensinterne Aufzeichnungen können erklären, warum eine Position genannt oder nicht genannt wurde. Eine spätere Korrektur sollte rechtlich geplant und nicht improvisiert werden.
Beschuldigte sollten nicht nachträglich versuchen, das Verzeichnis zu beschönigen. Besser ist eine klare Darstellung, was zum Zeitpunkt der Abgabe bekannt, unklar oder missverstanden war.