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Geldstrafe nach § 19 StGB: Tagessätze, Höhe und Zahlungserleichterung

§ 19 StGB: Geldstrafe in Tagessätzen, Tagessatzhöhe, Ersatzfreiheitsstrafe und Antrag auf Zahlungserleichterung nach § 409a StPO.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

5. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Geldstrafe im österreichischen Strafrecht ist nicht einfach ein fixer Betrag. § 19 StGB arbeitet mit Tagessätzen: Zuerst wird die Anzahl der Tagessätze nach Schuld und Strafrahmen bestimmt, danach die Höhe eines einzelnen Tagessatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Für Beschuldigte ist diese Trennung wichtig. Wer nur auf die Gesamtsumme schaut, übersieht oft die Punkte, an denen anwaltliche Prüfung ansetzt: Einkommen, Sorgepflichten, Ersatzfreiheitsstrafe, Zahlungserleichterung und die Frage, ob Diversion oder eine andere Erledigung möglich ist.

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01

Anzahl und Tagessatzhöhe sind getrennt zu prüfen.

§ 19 StGB verlangt eine Bemessung in Tagessätzen. Die Anzahl betrifft Schuld und Strafrahmen, die Höhe eines Tagessatzes die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils.

Abschnitt zu § 19 StGB →
02

Zahlungserleichterung ist ein eigener Antrag.

Wenn sofortige Zahlung unbillig hart wäre, sieht § 409a StPO auf Antrag Aufschub oder Teilzahlung vor. Wichtig sind Belege und ein realistischer Zahlungsplan.

Abschnitt zu § 409a StPO →
03

Uneinbringlichkeit kann Ersatzfreiheitsstrafe auslösen.

Nach § 19 Abs 3 StGB entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen. Deshalb sollte vor Vollstreckung geprüft werden, ob Zahlung, Teilzahlung oder Aufschub möglich ist.

Abschnitt zur Ersatzfreiheitsstrafe →
04

Vor dem Urteil bestehen oft noch Gestaltungsmöglichkeiten.

Wenn das Verfahren noch offen ist, sind Strafzumessung, Schadensgutmachung, Diversion und Beweislage gemeinsam zu prüfen. Die spätere Geldstrafe ist nur ein Teil der Strategie.

Abschnitt zum laufenden Verfahren →

Wie § 19 StGB die Geldstrafe aufbaut

§ 19 Abs 1 StGB bestimmt, dass die Geldstrafe in Tagessätzen zu bemessen ist. Sie beträgt mindestens zwei Tagessätze. Die Anzahl der Tagessätze ist daher die strafrechtliche Schwerekomponente: Sie hängt von Tat, Schuld, Strafrahmen und Strafzumessung ab.

§ 19 Abs 2 StGB betrifft die Höhe eines Tagessatzes. Maßgeblich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz. Der gesetzliche Rahmen reicht von mindestens 4 Euro bis höchstens 5.000 Euro pro Tagessatz.

Aus anwaltlicher Perspektive ist diese Zweiteilung der erste Prüfpunkt. Ein Fehler bei der Anzahl wirkt anders als ein Fehler bei der Tagessatzhöhe. Wer wirtschaftliche Belastungen, Unterhaltspflichten oder geändertes Einkommen nicht belegt, riskiert eine rechnerisch richtige, praktisch aber kaum tragbare Strafe.

Ersatzfreiheitsstrafe: wenn die Geldstrafe nicht einbringlich ist

Für den Fall der Uneinbringlichkeit ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Nach § 19 Abs 3 StGB entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätzen. Diese Umrechnung macht deutlich, dass Zahlungsfragen nicht erst am Ende des Verfahrens relevant werden.

Uneinbringlichkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Zahlungsunfähigkeit unbeachtlich wäre. Entscheidend ist, früh auf behördliche Schreiben zu reagieren, die wirtschaftliche Lage nachvollziehbar offenzulegen und rechtzeitig zu prüfen, ob Zahlungserleichterung beantragt werden kann.

Gerade bei Menschen mit unregelmäßigem Einkommen, Sorgepflichten oder laufenden Schadenersatzleistungen sollte die Vollstreckungsseite nicht isoliert betrachtet werden. Häufig hängt die beste Lösung davon ab, ob ein realistischer Zahlungsplan, ein Aufschub oder eine andere Erledigungsform erreichbar ist.

Aufschub und Ratenzahlung nach § 409a StPO

§ 409a StPO sieht Zahlungserleichterungen vor, wenn die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe oder eines Geldbetrags nach § 20 StGB unbillig hart träfe. Der Vorsitzende kann auf Antrag einen angemessenen Aufschub gewähren.

Bei Teilzahlungen nennt § 409a StPO Höchstfristen nach der Höhe der Tagessätze: bis zu einem Jahr bei der ganzen Strafe auf einmal oder bei bis zu 180 Tagessätzen in Teilbeträgen, bis zu zwei Jahre bei mehr als 180 und nicht mehr als 360 Tagessätzen, bis zu drei Jahre bei mehr als 360 Tagessätzen. Bei nicht in Tagessätzen bemessenen Geldbeträgen kann die Frist bis zu fünf Jahre betragen.

Wichtig ist der Antrag. Zahlungserleichterung geschieht nicht automatisch. Wer zwei Raten versäumt, riskiert nach § 409a Abs 4 StPO, dass offene Teilbeträge sofort fällig werden. Deshalb sollte der Antrag ehrlich kalkuliert und mit Belegen unterlegt sein.

Geldstrafe im laufenden Verfahren richtig einordnen

Solange noch kein Urteil vorliegt, ist die Geldstrafe nicht nur eine Rechenfrage. Vorher geht es um Tatverdacht, Beweislage, Strafrahmen, mögliche Diversion, Schadensgutmachung und die Frage, ob eine Verurteilung überhaupt im Raum steht.

In vielen Verfahren ist eine frühe Akteneinsicht entscheidend. Erst wenn bekannt ist, welche Beweise vorliegen und welche rechtliche Qualifikation die Staatsanwaltschaft annimmt, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Geldstrafe realistisch ist und welche Argumente für eine mildere Erledigung sprechen.

Wer bereits eine Strafverfügung, einen Strafantrag oder ein Urteil erhalten hat, sollte Fristen ernst nehmen. Rechtsmittel- und Einspruchsfristen laufen unabhängig davon, ob die Geldstrafe wirtschaftlich tragbar erscheint.

Nicht nur die Gesamtsumme prüfen: Bei einer Geldstrafe sind Anzahl der Tagessätze, Tagessatzhöhe, Ersatzfreiheitsstrafe und Zahlungsmodalitäten getrennte Fragen. Jede davon kann einen eigenen rechtlichen Ansatzpunkt bieten.

Häufige Fragen

Was Sie zur Geldstrafe nach § 19 StGB wissen müssen

Wie wird eine Geldstrafe im Strafrecht berechnet? +

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze betrifft die Strafhöhe, die Höhe eines einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wie hoch kann ein Tagessatz sein? +

Nach § 19 Abs 2 StGB beträgt ein Tagessatz mindestens 4 Euro und höchstens 5.000 Euro. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils.

Was passiert, wenn ich eine Geldstrafe nicht zahlen kann? +

Für den Fall der Uneinbringlichkeit ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Vorher sollte geprüft werden, ob ein Antrag auf Aufschub oder Teilzahlung nach § 409a StPO möglich ist.

Kann ich eine Geldstrafe in Raten zahlen? +

Ja, § 409a StPO ermöglicht unter Voraussetzungen Aufschub oder Teilzahlung. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt und mit nachvollziehbaren Unterlagen begründet werden.

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