Solange noch kein Urteil vorliegt, ist die Geldstrafe nicht nur eine Rechenfrage. Vorher geht es um Tatverdacht, Beweislage, Strafrahmen, mögliche Diversion, Schadensgutmachung und die Frage, ob eine Verurteilung überhaupt im Raum steht.
In vielen Verfahren ist eine frühe Akteneinsicht entscheidend. Erst wenn bekannt ist, welche Beweise vorliegen und welche rechtliche Qualifikation die Staatsanwaltschaft annimmt, lässt sich seriös beurteilen, ob eine Geldstrafe realistisch ist und welche Argumente für eine mildere Erledigung sprechen.
Wer bereits eine Strafverfügung, einen Strafantrag oder ein Urteil erhalten hat, sollte Fristen ernst nehmen. Rechtsmittel- und Einspruchsfristen laufen unabhängig davon, ob die Geldstrafe wirtschaftlich tragbar erscheint.