Vor der Mandatierung: Honorar offen besprechen, RATG und AHK oder eine Honorarvereinbarung als Grundlage.
Das Honorar einer Wahlverteidigung richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder nach einer ausdrücklichen Honorarvereinbarung. Welche Kosten konkret entstehen, hängt vom Umfang des Verfahrens, von der Anzahl der Verhandlungen und vom Aufwand der Verteidigung ab.
Aus anwaltlicher Perspektive ist es sinnvoll, die Honorarfrage vor der Mandatierung offen zu besprechen. So wissen Sie, womit Sie rechnen. Auf dieser Grundlage können Sie eine bewusste Entscheidung treffen.