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Verfahrenshilfe im Strafverfahren: Anspruch auf einen beigegebenen Verteidiger

Verfahrenshilfe im Strafverfahren: notwendige Verteidigung nach § 61 Abs 1 StPO, Voraussetzungen der Verfahrenshilfe nach § 61 Abs 2 StPO und die Beigebung nach § 62 StPO.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

18. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein Strafverfahren trifft viele Menschen unvorbereitet. Die Sorge um die Kosten einer Verteidigung steht oft schon am Anfang. Wer ein geringes Einkommen hat, fragt sich, ob überhaupt ein Verteidiger zur Verfügung steht und wer ihn bezahlt. Das österreichische Recht kennt dafür die Verfahrenshilfe und die notwendige Verteidigung.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wann eine beschuldigte Person Anspruch auf einen beigegebenen Verteidiger hat, worin sich die notwendige Verteidigung nach § 61 Abs 1 StPO und die Verfahrenshilfe nach § 61 Abs 2 StPO unterscheiden, wie die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 62 StPO abläuft und welche Folgen damit verbunden sein können. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

Welche Situation passt?

Vier Ausgangslagen, der jeweils richtige erste Schritt.

Ob ein Verteidiger beigegeben wird, hängt davon ab, ob notwendige Verteidigung vorliegt und ob Sie die Kosten tragen können. Wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft, Sie erhalten die wichtigste Einordnung und den nächsten Schritt.

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01 Frage 1

Wie ist Ihre Situation rund um die Verteidigung?

Ob ein Verteidiger beigegeben wird, hängt davon ab, ob notwendige Verteidigung vorliegt und ob Sie die Kosten tragen können. Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Sie können sich keinen Verteidiger leisten: Verfahrenshilfe nach § 61 Abs 2 StPO prüfen.

Wer außerstande ist, die Kosten einer Verteidigung ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu tragen, kann die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers beantragen. Voraussetzung ist neben der wirtschaftlichen Lage, dass die Beigebung im Interesse der Rechtspflege, vor allem einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist (§ 61 Abs 2 StPO).

Aus anwaltlicher Perspektive lohnt sich der Antrag früh. Je eher geklärt ist, ob Verfahrenshilfe in Betracht kommt, desto besser lässt sich die Verteidigung von Anfang an aufstellen.

Vertiefung: Die Voraussetzungen →
02

Haft oder Schöffengericht: hier kann notwendige Verteidigung nach § 61 Abs 1 StPO vorliegen.

In bestimmten Konstellationen muss eine beschuldigte Person im Verfahren durch einen Verteidiger vertreten sein. Das Gesetz zählt diese Fälle der notwendigen Verteidigung in § 61 Abs 1 StPO auf, etwa während der Untersuchungshaft oder in der Hauptverhandlung vor dem Schöffen- oder Geschworenengericht.

Liegt notwendige Verteidigung vor und haben Sie keinen Wahlverteidiger, ist Ihnen ein Verteidiger beizugeben. Aus anwaltlicher Perspektive ist hier rasches Handeln wichtig, weil die Verteidigung gerade in diesen Verfahren von Beginn an gefragt ist.

Vertiefung: Notwendige Verteidigung →
03

Sie haben bereits einen Wahlverteidiger: Verfahrenshilfe und Wahlverteidigung schließen einander aus.

Wer bereits einen Wahlverteidiger beauftragt hat, wird grundsätzlich durch diesen vertreten. Die Verfahrenshilfe ist für jene gedacht, die sich keinen Verteidiger leisten können und keinen Wahlverteidiger haben. Beides nebeneinander ist nicht vorgesehen.

Aus anwaltlicher Perspektive lassen sich die Kostenfragen einer Wahlverteidigung vorab offen besprechen. So wissen Sie, womit Sie rechnen. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob stattdessen ein Antrag auf Verfahrenshilfe sinnvoll ist.

Vertiefung: Verfahrenshilfe oder Wahlverteidigung →
04

Verfahrenshilfe wurde bewilligt: Folgen und mögliche spätere Kostenfragen im Blick behalten.

Wird Verfahrenshilfe bewilligt, erhalten Sie zunächst ohne eigene Honorarbelastung einen Verteidiger beigegeben. Ändern sich Ihre Vermögensverhältnisse oder lagen die Voraussetzungen nicht vor, kann die Bewilligung Folgen haben. Unabhängig davon können einen Verurteilten die allgemeinen Verfahrenskosten nach den Regeln der Strafprozessordnung treffen.

Aus anwaltlicher Perspektive ist es sinnvoll, diese möglichen Folgen früh zu kennen, um nicht überrascht zu werden. Die genauen Auswirkungen hängen vom Verfahrensausgang und von Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.

Vertiefung: Folgen der Verfahrenshilfe →

Was Verfahrenshilfe bedeutet

Verfahrenshilfe bedeutet, dass einer beschuldigten Person ein Verteidiger beigegeben wird, ohne dass sie dafür zunächst ein Honorar zahlen muss. Sie soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen sachgerecht verteidigt werden und ein faires Verfahren erhalten. Die Verfahrenshilfe ist Ausdruck des Grundsatzes, dass die wirtschaftliche Lage nicht über die Qualität der Verteidigung entscheiden darf.

Davon zu unterscheiden ist die notwendige Verteidigung. Sie betrifft die Frage, in welchen Verfahren ein Verteidiger zwingend vorgesehen ist, unabhängig vom Einkommen. Beide Institute greifen häufig ineinander: Liegt notwendige Verteidigung vor und kann die Person keinen Wahlverteidiger bestellen, kommt die Beigebung eines Verteidigers in Betracht.

Wichtig ist die Einordnung zur Wahlverteidigung. Wer einen Verteidiger selbst beauftragt und bezahlt, nimmt Wahlverteidigung in Anspruch. Verfahrenshilfe ist demgegenüber für jene gedacht, die sich eine Verteidigung nicht leisten können.

Notwendige Verteidigung nach § 61 Abs 1 StPO

Das Gesetz nennt in § 61 Abs 1 StPO jene Fälle, in denen eine beschuldigte Person im Verfahren durch einen Verteidiger vertreten sein muss. Dazu zählt insbesondere die Zeit der Untersuchungshaft sowie die Hauptverhandlung vor dem Schöffen- oder Geschworenengericht, also in Verfahren wegen schwerer wiegender Vorwürfe.

Der Gedanke dahinter ist, dass gerade in einschneidenden Verfahren eine sachkundige Verteidigung unverzichtbar ist. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor und hat die Person keinen Wahlverteidiger, ist ihr ein Verteidiger beizugeben.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die frühe Klärung wichtig, ob notwendige Verteidigung besteht. Davon hängt ab, ab welchem Zeitpunkt eine Verteidigung jedenfalls sichergestellt sein muss.

Einordnung

Notwendige Verteidigung oder Verfahrenshilfe?

Beide Institute sorgen für eine Verteidigung, knüpfen aber an unterschiedliche Voraussetzungen an.

Gegenüberstellung von notwendiger Verteidigung und Verfahrenshilfe
Merkmal Notwendige Verteidigung Verfahrenshilfe
Anknüpfungspunkt Art und Schwere des Verfahrens Wirtschaftliche Lage der Person
Rechtsgrundlage § 61 Abs 1 StPO § 61 Abs 2 StPO
Einkommen maßgeblich? Nein, unabhängig vom Einkommen Ja, außerstande die Kosten zu tragen
Beigebung Falls kein Wahlverteidiger vorhanden Auf Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verfahrenshilfe

Die Verfahrenshilfe nach § 61 Abs 2 StPO setzt zweierlei voraus. Zum einen muss die beschuldigte Person außerstande sein, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu tragen. Maßgeblich ist also die wirtschaftliche Lage, wobei der notwendige Unterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige nicht geschmälert werden soll.

Zum anderen muss die Beigebung im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich sein. Damit wird sichergestellt, dass die Verteidigung dort beigegeben wird, wo sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Rechte tatsächlich nötig ist.

Aus anwaltlicher Perspektive empfiehlt es sich, die eigene wirtschaftliche Lage nachvollziehbar darzustellen und den Antrag früh zu stellen. So lässt sich die Verteidigung von Anfang an verlässlich aufstellen.

Antrag und Beigebung nach § 62 StPO

Liegen die Voraussetzungen vor, entscheidet das Gericht über den Antrag auf Verfahrenshilfe. Wird er bewilligt, erfolgt die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers nach § 62 StPO. Die Auswahl des konkreten Verteidigers erfolgt dabei über die Rechtsanwaltskammer.

Der beigegebene Verteidiger nimmt die Verteidigung wahr wie ein Wahlverteidiger. In der Sache besteht kein Unterschied in der Qualität der Verteidigung, der Unterschied liegt allein in der Frage, wer die Verteidigung wirtschaftlich trägt.

Aus anwaltlicher Perspektive ist es sinnvoll, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und nicht bis zur Hauptverhandlung zu warten. Eine frühe Beigebung erlaubt es, von Beginn an Akteneinsicht zu nehmen und die Verteidigungslinie zu entwickeln.

Verfahrenshilfe schließt eine zweckentsprechende Verteidigung nicht aus, sie ermöglicht sie. Ein beigegebener Verteidiger ist kein Verteidiger zweiter Klasse. Er nimmt Ihre Rechte ebenso wahr wie ein Wahlverteidiger. Entscheidend ist, den Antrag früh zu stellen, damit die Verteidigung rechtzeitig beginnen kann.

Folgen der Verfahrenshilfe

Mit der Bewilligung erhalten Sie zunächst ohne eigene Honorarbelastung einen Verteidiger beigegeben. Das bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass auf Dauer keinerlei Kosten entstehen. Ändern sich die Vermögensverhältnisse oder lagen die Voraussetzungen von Anfang an nicht vor, kann das Auswirkungen auf die Bewilligung haben.

Davon zu trennen sind die allgemeinen Verfahrenskosten. Wird eine Person verurteilt, können sie nach den Regeln der Strafprozessordnung treffen. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt vom Verfahrensausgang und von der wirtschaftlichen Lage ab.

Aus anwaltlicher Perspektive ist es hilfreich, diese möglichen Folgen früh zu kennen. So lässt sich von Beginn an realistisch einschätzen, was die Verfahrenshilfe leistet und wo Grenzen bestehen.

Verfahrenshilfe oder Wahlverteidigung

Wer es sich leisten kann, kann jederzeit einen Wahlverteidiger beauftragen und damit selbst über die Auswahl entscheiden. Die Verfahrenshilfe ist demgegenüber an die Voraussetzung gebunden, dass die Kosten nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts getragen werden können. Beides nebeneinander ist nicht vorgesehen.

Aus anwaltlicher Perspektive lassen sich die Kostenfragen einer Wahlverteidigung offen und vorab besprechen. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welcher Weg für Ihre Situation passt, ob die Wahlverteidigung oder der Antrag auf Verfahrenshilfe.

Häufige Fragen

Was bei Verfahrenshilfe und notwendiger Verteidigung gilt.

Wann habe ich Anspruch auf Verfahrenshilfe? +

Verfahrenshilfe nach § 61 Abs 2 StPO kommt in Betracht, wenn Sie außerstande sind, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu tragen, sofern die Beigebung im Interesse der Rechtspflege, vor allem einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist. Maßgeblich ist also Ihre wirtschaftliche Lage in Verbindung mit dem Erfordernis einer sachgerechten Verteidigung.

Was ist der Unterschied zur notwendigen Verteidigung? +

Die notwendige Verteidigung nach § 61 Abs 1 StPO betrifft die Frage, in welchen Verfahren ein Verteidiger zwingend vorgesehen ist, etwa in der Untersuchungshaft oder in der Hauptverhandlung vor dem Schöffen- oder Geschworenengericht. Das gilt unabhängig vom Einkommen. Die Verfahrenshilfe knüpft demgegenüber an die wirtschaftliche Lage an. Beide Institute können zusammenwirken.

Ist ein beigegebener Verteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger? +

Nein. Ein nach § 62 StPO beigegebener Verfahrenshilfeverteidiger nimmt Ihre Verteidigung ebenso wahr wie ein Wahlverteidiger. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität der Verteidigung, sondern allein in der Frage, wer sie wirtschaftlich trägt. Die Auswahl des konkreten Verteidigers erfolgt über die Rechtsanwaltskammer.

Können später Kosten auf mich zukommen? +

Mit der Bewilligung erhalten Sie zunächst ohne eigene Honorarbelastung einen Verteidiger. Ändern sich die Vermögensverhältnisse oder lagen die Voraussetzungen nicht vor, kann das Folgen haben. Davon zu trennen sind die allgemeinen Verfahrenskosten, die einen Verurteilten nach den Regeln der Strafprozessordnung treffen können. Die Auswirkungen hängen vom Verfahrensausgang und Ihrer Lage ab.

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