Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.
Aus anwaltlicher Perspektive ist eine frühe, ruhige Prüfung besser als jede spontane Reaktion. Erst der konkrete Akt zeigt, welche Schritte sinnvoll sind.
§ 109 StGB schützt das Hausrecht. Strafrechtlich zählen geschützter Raum, Zutritt, Verweilen, Aufforderung zum Gehen und die Einordnung zu Nebenvorwürfen wie Diebstahl oder Sachbeschädigung.