Konkreter Schaden: Eigentum und Höhe prüfen.
Bei § 125 StGB muss eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar gemacht worden sein. Aus anwaltlicher Perspektive sind Eigentum, Schadenhöhe und Nachweis des Vorsatzes getrennt zu prüfen.