strafsachen.at
Vermögensdelikte

Sachbeschädigung nach § 125 StGB: Schaden, Strafrahmen und Wiedergutmachung

Sachbeschädigung reicht von beschädigten Fahrzeugen bis zu Graffiti. Was § 125 StGB verlangt und wann § 126 StGB greift.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

5. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Sachbeschädigung reicht von beschädigten Fahrzeugen bis zu Graffiti. Was § 125 StGB verlangt und wann § 126 StGB greift.

Dieser Beitrag erläutert aus anwaltlicher Perspektive die wichtigsten Voraussetzungen, Fristen und Verteidigungsschritte. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um Beratung im Einzelfall.

Welche Schadenslage liegt vor?

Vier Konstellationen von Alltagsfall bis Qualifikation.

Ob Fahrzeugschaden, Graffiti, Streit über Vorsatz oder Wiedergutmachung: Die frühe Einordnung entscheidet über Strafrahmen und Strategie.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Sachbeschädigung steht im Raum?

§ 125 StGB erfasst das Zerstören, Beschädigen, Verunstalten oder Unbrauchbarmachen einer fremden Sache. Wählen Sie die passende Lage.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Konkreter Schaden: Eigentum und Höhe prüfen.

Bei § 125 StGB muss eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar gemacht worden sein. Aus anwaltlicher Perspektive sind Eigentum, Schadenhöhe und Nachweis des Vorsatzes getrennt zu prüfen.

02

Verunstaltung: optische Beeinträchtigung genügt oft.

Sachbeschädigung setzt nicht immer Substanzzerstörung voraus. Auch eine Verunstaltung kann genügen, wenn die Wiederherstellung Aufwand verursacht. Entscheidend sind Umfang, Dauer und Beseitigungsaufwand.

03

Hoher Schaden: § 126 StGB mitdenken.

Bei bestimmten Sachen oder bei einem Schaden über 5.000 Euro kann schwere Sachbeschädigung nach § 126 StGB im Raum stehen. Dann steigt das Risiko deutlich.

04

Wiedergutmachung: früh und dokumentiert handeln.

Schadensgutmachung kann für Diversion und Strafzumessung wesentlich sein. Sie ersetzt nicht automatisch die Verteidigung, kann aber die Verfahrenslinie deutlich verbessern.

Tatbestand des § 125 StGB

§ 125 StGB bestraft, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Die Grundstrafdrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

In der Praxis reicht die Bandbreite von zerkratzten Fahrzeugen über eingeschlagene Fensterscheiben bis zu Graffiti. Entscheidend ist, ob die Sache in ihrem Wert, ihrer Brauchbarkeit oder ihrem Erscheinungsbild rechtlich erheblich beeinträchtigt wurde.

Vorsatz, Beweis und Einordnung

§ 125 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Ein bloßes Missgeschick ist daher nicht automatisch strafbare Sachbeschädigung. Die Einordnung zwischen absichtlichem Handeln, Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit ist oft der Kern des Verfahrens.

Aus anwaltlicher Perspektive sind Videoaufnahmen, Zeugen, Alkohol- oder Konfliktsituation und die zeitliche Abfolge früh zu sichern.

Schwere Sachbeschädigung nach § 126 StGB

§ 126 StGB verschärft den Strafrahmen unter anderem bei bestimmten besonders geschützten Sachen und bei einem Schaden über 5.000 Euro. Die genaue Schadenshöhe ist daher nicht bloß eine zivilrechtliche Frage.

Gerade bei älteren Sachen oder überhöhten Reparaturangeboten lohnt sich eine kritische Prüfung. Der strafrechtlich relevante Schaden muss nachvollziehbar belegt sein.

Wiedergutmachung, Diversion und Strafzumessung

Bei Sachbeschädigung ist eine schnelle und sauber dokumentierte Schadensgutmachung oft entscheidend. Sie kann eine diversionelle Erledigung ermöglichen oder zumindest strafmildernd wirken.

Trotzdem sollte die Verteidigung nicht vorschnell ein Schuldeingeständnis abgeben. Erst Aktenlage und Beweise prüfen, dann Wiedergutmachung und Verfahrensziel abstimmen.

Schaden nicht ungeprüft übernehmen. Bei Sachbeschädigung entscheidet die Schadenshöhe über Qualifikation, Diversion und Strafzumessung. Rechnungen und Schätzungen sollten genau geprüft werden.

Häufige Fragen

Was Sie dazu wissen müssen.

Ist Graffiti eine Sachbeschädigung? +

Ja, wenn die Sache verunstaltet wird und die Beseitigung rechtlich relevant Aufwand verursacht.

Welche Strafe droht nach § 125 StGB? +

Im Grundtatbestand Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Wann wird daraus schwere Sachbeschädigung? +

§ 126 StGB kann etwa bei besonders geschützten Sachen oder bei einem Schaden über 5.000 Euro greifen.

Hilft Schadensgutmachung? +

Ja. Sie kann für Diversion und Strafzumessung wichtig sein, sollte aber erst nach Prüfung der Aktenlage abgestimmt werden.

Themen
sachbeschaedigungparagraf-125-stgbschadenwiedergutmachungdiversionvermoegensdelikte

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg