Polizeiautonome Festnahme: Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht prüfen.
Handelt die Polizei ohne vorherige Anordnung der Staatsanwaltschaft und ohne gerichtliche Bewilligung aus eigenem Antrieb, richtet sich der Rechtsschutz regelmäßig nicht gegen eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung, sondern gegen das polizeiliche Einschreiten selbst. In dieser Konstellation kommt die Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht in Betracht. Sie wendet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (§ 88 Abs 1 SPG, Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG).
Aus anwaltlicher Perspektive ist jetzt zweierlei wichtig: den genauen Ablauf möglichst rasch festhalten und die Sechs-Wochen-Frist im Blick behalten. Je früher die Prüfung beginnt, desto eher lassen sich Tatverdacht, Festnahmegrund, Gefahr im Verzug und Verhältnismäßigkeit nachvollziehen.