Korruptionsdelikte setzen zunächst einen passenden Anknüpfungspunkt voraus. Bei Amtsdelikten geht es um Personen, die im öffentlichen Bereich Aufgaben wahrnehmen. Der strafrechtliche Beamtenbegriff ist weiter als die alltagssprachliche Vorstellung vom klassischen Beamten.
Ein Vorteil kann Geld sein, aber auch eine Einladung, eine Dienstleistung, ein Rabatt oder eine andere Zuwendung. Nicht jeder Vorteil ist automatisch strafbar. Entscheidend sind Zweck, Zeitpunkt, dienstlicher Zusammenhang, Wert, Transparenz und die Frage, ob eine konkrete Amtsführung beeinflusst werden sollte.