Verteidigung nach einem Angriff: Notwehrlage und Notwendigkeit der Abwehr prüfen.
Notwehr nach § 3 StGB rechtfertigt eine Verteidigung gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf bestimmte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Wer in einer solchen Lage die notwendige Verteidigung wählt, handelt gerechtfertigt und damit straflos.
Aus anwaltlicher Perspektive ist entscheidend, den genauen Ablauf festzuhalten: Wer hat angefangen, wie war die Bedrohung, welche Abwehr war erforderlich. Sagen Sie zur Sache nichts aus, bevor Sie Akteneinsicht genommen und sich beraten haben.