Tilgung: Verurteilungen werden nach Ablauf der Tilgungsfrist von Gesetzes wegen getilgt.
Verurteilungen werden im Strafregister nicht dauerhaft gespeichert. Nach Ablauf der Tilgungsfrist tritt die Tilgung von Gesetzes wegen ein, es ist also kein eigener Antrag erforderlich. Wann die Frist beginnt und wie lange sie dauert, richtet sich nach dem Tilgungsgesetz. Aus anwaltlicher Perspektive ist die genaue Berechnung wichtig, weil Beginn und Dauer von der konkreten Strafe abhängen.
Lassen Sie im Einzelfall berechnen, wann die Tilgungsfrist beginnt und wann sie abläuft. Bei mehreren Verurteilungen gelten Besonderheiten, die die Frist beeinflussen können.