strafsachen.at
Rechtsmittel

Tagessatz wegen späterer Verarmung senken: Neubemessung der Geldstrafe

§ 31a Abs. 2 StGB kann bei späterer erheblicher Verschlechterung den Tagessatz der noch offenen Geldstrafe neu bestimmen. Voraussetzungen, Ausnahme und Nachweise.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

18. September 2026, Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine nachträgliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann in Österreich eine neue Bemessung des Tagessatzes ermöglichen. § 31a Abs. 2 StGB erfasst die noch aushaftende Geldstrafe, wenn sich die persönlichen Verhältnisse oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachträglich nicht bloß unerheblich verschlechtert haben.

Die Geldstrafe wird dadurch nicht automatisch aufgehoben. Zu prüfen sind der Zeitpunkt des Urteils, die Entwicklung danach, die noch offene Geldstrafe und die gesetzliche Ausnahme für eine vorsätzlich herbeigeführte Verschlechterung. Die Anzahl der Tagessätze und die Höhe eines Tagessatzes bleiben getrennte Fragen.

Rechtsnews abonnieren. Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews.

Schnelle Einordnung

Welche Veränderung liegt in Ihrem Fall vor?

Wählen Sie die Situation, die Ihrer Entwicklung am nächsten kommt. Eine belastbare Prüfung braucht die Unterlagen zur Geldstrafe und zur späteren Veränderung.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was hat sich nach dem Urteil verändert?

Für § 31a StGB zählen die Entwicklung nach dem Urteil und die noch aushaftende Geldstrafe.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Nachträgliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belegen.

§ 31a Abs. 2 StGB kann eingreifen, wenn sich Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach dem Urteil nicht bloß unerheblich verschlechtert hat. Entscheidend sind der Verlauf, die noch offene Geldstrafe und belastbare Unterlagen.

Voraussetzungen nach § 31a Abs. 2 StGB →
02

Persönliche Verhältnisse und wirtschaftliche Folgen gemeinsam prüfen.

§ 31a Abs. 2 StGB nennt neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die persönlichen Verhältnisse. Die konkrete Veränderung muss nach dem Urteil eingetreten und erheblich genug sein, um eine neue Bemessung des Tagessatzes zu tragen.

Welche Veränderung zählt? →
03

Die gesetzliche Ausnahme für vorsätzlich herbeigeführte Verschlechterung beachten.

Eine Neubemessung nach § 31a Abs. 2 StGB ist ausgeschlossen, wenn der Verurteilte die Verschlechterung vorsätzlich herbeigeführt hat. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch das Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit.

Die Ausnahme bei vorsätzlicher Verschlechterung →
04

Zahlungserleichterung und Tagessatz-Neubemessung auseinanderhalten.

§ 31a Abs. 2 StGB betrifft die Höhe des Tagessatzes für die noch aushaftende Geldstrafe. Wenn es ausschließlich um Raten, Aufschub oder die praktische Abwicklung der Zahlung geht, liegt eine andere Fragestellung vor.

Abgrenzung zu Zahlungserleichterungen →

Welche Voraussetzungen § 31a Abs. 2 StGB nennt

Die Vorschrift knüpft an eine nachträgliche Verschlechterung der persönlichen Verhältnisse oder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer zu einer Geldstrafe verurteilten Person an. Die Verschlechterung muss nach dem Urteil eingetreten oder bekannt geworden sein und darf nicht bloß unerheblich sein.

Die Rechtsfolge bezieht sich auf die noch aushaftende Geldstrafe. Das Gericht hat die Höhe des Tagessatzes innerhalb der Grenzen des § 19 Abs. 2 StGB neu zu bemessen. Damit geht es um den Geldbetrag pro Tagessatz, nicht um eine nachträgliche Änderung der Anzahl der Tagessätze.

Eine erhebliche Verschlechterung ist anhand der Entwicklung im Einzelfall zu belegen. Der bloße Hinweis, dass die Zahlung schwierig geworden ist, ersetzt keine nachvollziehbare Gegenüberstellung der früheren und der aktuellen Verhältnisse.

Welche spätere Veränderung geprüft werden muss

Für die Prüfung braucht es eine klare Zeitachse: Wann wurde das Urteil gefällt, wann trat die Veränderung ein und welcher Teil der Geldstrafe ist noch offen? Ohne diese Abfolge lässt sich die nachträgliche Entwicklung nicht sauber von den Verhältnissen im ursprünglichen Urteil trennen.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann sich etwa durch einen deutlichen Einkommensrückgang oder den Wegfall einer Erwerbsmöglichkeit verändern. Bei den persönlichen Verhältnissen kommt es auf die konkrete Entwicklung und ihre wirtschaftliche Auswirkung an. Solche Beispiele ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Entscheidend ist die Erheblichkeit. § 31a Abs. 2 StGB verlangt keine bloße Unbequemlichkeit bei der Zahlung, sondern eine Verschlechterung, die für die Bemessung des noch offenen Tagessatzes rechtlich relevant ist.

Wann die vorsätzlich herbeigeführte Verschlechterung entgegensteht

§ 31a Abs. 2 StGB schließt die Neubemessung aus, wenn der Verurteilte die Verschlechterung vorsätzlich herbeigeführt hat. Das Gesetz nennt als Beispiel das Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit. Der Grund für den Rückgang der Leistungsfähigkeit muss deshalb genau dokumentiert werden.

Eine bloße Behauptung über fehlende Mittel reicht für diese Abgrenzung nicht. Zu prüfen sind die tatsächliche Erwerbssituation, der Verlauf nach dem Urteil und die Gründe, die zur Veränderung geführt haben. Die Unterlagen müssen ein schlüssiges Bild ergeben.

Ob die gesetzliche Ausnahme greift, hängt von den Umständen des konkreten Falls ab. Die Neubemessung ist daher kein allgemeiner Weg, eine bewusst verringerte Leistungsfähigkeit nachträglich auf die Geldstrafe zu übertragen.

Neubemessung des Tagessatzes und Zahlungslösung trennen

Die Neubemessung nach § 31a Abs. 2 StGB betrifft die Höhe des Tagessatzes für den noch aushaftenden Teil der Geldstrafe. Eine Frage nach Raten, Zahlungsaufschub oder der praktischen Vollstreckung ist davon zu unterscheiden. Beide Anliegen können aus derselben finanziellen Krise entstehen, haben aber einen unterschiedlichen Prüfgegenstand.

Für die Einordnung der ursprünglichen Geldstrafe hilft der Beitrag Geldstrafe nach § 19 StGB: Tagessätze, Höhe und Zahlungserleichterung. Dort wird die Trennung zwischen Tagessatzanzahl, Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterung erklärt.

Vor einer Anfrage sollte daher festgehalten werden, ob eine niedrigere Bemessung wegen einer späteren erheblichen Verschlechterung begehrt wird oder ob eine Lösung für die Zahlung einer unveränderten Geldstrafe gesucht wird.

Welche Unterlagen die spätere Verarmung belegen

Für eine Prüfung gehören das Urteil, die Berechnung der Geldstrafe und der aktuelle Stand der noch aushaftenden Summe zusammen. Ergänzend sind Unterlagen zur früheren und aktuellen Einkommenssituation sowie zu den Gründen der Veränderung wichtig.

Geeignet sind je nach Fall etwa Einkommensunterlagen, Nachweise über den Wegfall einer Erwerbsmöglichkeit und zeitlich zuordenbare Belege zur persönlichen oder wirtschaftlichen Entwicklung. Die Unterlagen sollten erkennen lassen, was zum Zeitpunkt des Urteils galt und was sich danach geändert hat.

Auch die Frage einer vorsätzlichen Herbeiführung muss mitgedacht werden. Wer den Verlauf der Erwerbstätigkeit und die Gründe des Einkommensrückgangs offenlegt, schafft eine bessere Grundlage für die Prüfung der gesetzlichen Ausnahme.

Übersicht

Die entscheidenden Prüfpunkte

§ 31a Abs. 2 StGB verlangt eine nachträgliche und erhebliche Veränderung.

Neubemessung des Tagessatzes nach § 31a Abs. 2 StGB: Prüfpunkte
Prüfpunkt Bedeutung Unterlage
Zeitpunkt Wann wurde das Urteil gefällt und wann änderte sich die Lage? Urteil und zeitliche Belege
Verschlechterung Sind persönliche Verhältnisse oder Leistungsfähigkeit erheblich schlechter? Einkommens- und Belastungsnachweise
Offener Betrag Welcher Teil der Geldstrafe ist noch aushaftend? Vollstreckungs- oder Zahlungsstand
Vorsatz Wurde die Verschlechterung bewusst herbeigeführt? Unterlagen zur Erwerbssituation und den Gründen
Ablauf

Vier Schritte zur belastbaren Prüfung.

Die Prüfung verbindet Urteil, Veränderung und aktuellen Zahlungsstand.

  1. 01
    1
    zuerst

    Urteil sichern

    Ursprüngliche Tagessatzhöhe und Anzahl aus dem Urteil festhalten.

  2. 02
    2
    danach

    Veränderung datieren

    Beginn und Verlauf der späteren Verschlechterung dokumentieren.

  3. 03
    3
    im Kern

    Unterlagen vergleichen

    Frühere und aktuelle persönliche sowie wirtschaftliche Verhältnisse gegenüberstellen.

  4. 04
    4
    zum Schluss

    Ausnahme prüfen

    Vorsätzliche Herbeiführung und zumutbare Erwerbstätigkeit einordnen.

Die Geldstrafe nicht vorschnell gleichsetzen. § 31a Abs. 2 StGB betrifft den Tagessatz der noch aushaftenden Geldstrafe. Anzahl der Tagessätze, Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterung müssen getrennt geprüft werden.

Häufige Fragen

Tagessatz wegen späterer Verarmung senken: wichtige Fragen.

Kann eine spätere Verarmung den Tagessatz senken? +

Das kann nach § 31a Abs. 2 StGB in Betracht kommen, wenn sich die persönlichen Verhältnisse oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachträglich nicht bloß unerheblich verschlechtert haben. Die noch aushaftende Geldstrafe und die Unterlagen müssen geprüft werden.

Wird dadurch die Anzahl der Tagessätze geändert? +

§ 31a Abs. 2 StGB betrifft die Höhe des Tagessatzes für die noch aushaftende Geldstrafe. Die Anzahl der Tagessätze ist davon zu unterscheiden.

Was gilt, wenn die Verschlechterung selbst verursacht wurde? +

Die Vorschrift schließt eine Neubemessung aus, wenn der Verurteilte die Verschlechterung vorsätzlich herbeigeführt hat. Das Gesetz nennt auch das Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit.

Reicht es, dass die Zahlung schwierig geworden ist? +

Die bloße Zahlungsschwierigkeit belegt noch keine erhebliche nachträgliche Verschlechterung im Sinn des § 31a Abs. 2 StGB. Zeitliche Entwicklung und wirtschaftliche Auswirkungen müssen nachvollziehbar belegt werden.

Ist eine Neubemessung dasselbe wie ein Ratenansuchen? +

Nein. Die Neubemessung betrifft die Höhe des Tagessatzes für den offenen Teil der Geldstrafe. Eine Frage nach Raten oder Zahlungsaufschub ist davon zu trennen.

Themen
§ 31a StGBTagessatzGeldstrafespätere VerarmungNeubemessungwirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg