Persönlicher Vorwurf: Aktenlage, Rolle und Vorsatz klären.
Beim Versicherungsmissbrauch zählt der genaue Akteninhalt. Klären Sie zuerst, welche Handlung, welcher Zeitraum und welche Beweise genannt werden.
Aus anwaltlicher Perspektive sollte eine Aussage erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Voraussetzungen nach § 151 StGB vorbereitet werden.