Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.
Aus anwaltlicher Perspektive ist eine frühe, ruhige Prüfung besser als jede spontane Reaktion. Erst der konkrete Akt zeigt, welche Schritte sinnvoll sind.
§ 147 StGB baut auf Betrug nach § 146 StGB auf. Entscheidend sind die Wertgrenzen von 5.000 Euro und 300.000 Euro, besondere Begehungsweisen, Urkunden, Daten und die Einordnung zu § 148 StGB.