In den ersten Stunden und Tagen nach einem Schulunfall wird die strategische Aufstellung des gesamten Verfahrens entschieden. Fünf Schritte gehören in jede frühe Verteidigung.
Erstens: keine Aussage zur Sache ohne Verteidigerkonsultation. Höflich kooperieren, Personalien angeben, ja. Zur Sache, also zum konkreten Geschehen im Turnsaal, am Beckenrand, im Schullandheim, nicht aussagen, bis ein Strafverteidiger Akteneinsicht hatte. Die Konsultationspflicht der Polizei vor Beschuldigtenvernehmung (§ 164 Abs 2 StPO) muss aktiv geltend gemacht werden.
Zweitens: schriftliches Gedächtnisprotokoll noch am Unfalltag. Was war die Unterrichtsplanung, welche Übung war angesetzt, wer war wo positioniert, wer hat was gesagt, wer war Erstzeuge, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden ergriffen, in welcher Reihenfolge wurde die Rettungskette aktiviert? Frische Erinnerungen lassen sich nach wenigen Tagen kaum noch rekonstruieren, das Protokoll trägt die spätere Verteidigung.
Drittens: Sicherung der Vorbereitungsdokumente. Tourenplan beim Schikurs, Risikoanalyse der Schullandwoche-Unterkunft, Schwimmkenntnisbogen, Geräteinspektionsprotokoll im Turnsaal, Vorabinformationen an die Erziehungsberechtigten, BMBWF-Rundschreiben in der gerade geltenden Fassung, ÖISS-Sicherheitsrichtlinien. Was sich nicht beweisen lässt, hat die Anklage frei.
Viertens: Status klären, Beschuldigter oder Zeuge. Die Rolle in der Vernehmung entscheidet über die Belehrungsrechte und über die Beistandsrechte. Beschuldigte haben das Recht, zu schweigen, Verteidigerbeistand zu fordern und Akteneinsicht zu erhalten. Zeugen haben weniger Schutz, dürfen aber nicht zur Selbstbelastung gezwungen werden, Entschlagungsrechte nach § 156 StPO sind zu prüfen.
Fünftens: dienstrechtliche und versicherungsrechtliche Hotlines aktivieren. Lehrkräfte sind über die Personalvertretung und die Standesvertretungen meist mit Rechtsschutzversicherung ausgestattet. Diese Hotlines vermitteln Strafverteidiger und übernehmen die Kosten der Verteidigung. Wer früh anruft, gewinnt Zeit und vermeidet die ersten Vorwürfe, die später kaum noch zu korrigieren sind. Parallel ist die Schulleitung über den Vorfall zu informieren, ohne zur Sache vorzugreifen.
Brandauer Rechtsanwälte ist auf Strafverteidigung spezialisiert; bei Schulunfall-Verfahren bietet sich eine frühe Kontaktaufnahme an, damit Sie nicht in der ersten Einvernahme bereits Vorwürfe schaffen, die später kaum zu korrigieren sind.