Vor der Sichtung Schutz des Mandatsgeheimnisses und Versiegelung prüfen.
Wird bei einer Durchsuchung oder Sicherstellung auf Cloud-Daten mit Anwaltskommunikation zugegriffen, sollte die betroffene Person sofort auf die berufliche Verschwiegenheit hinweisen. § 112 StPO sieht für Gegenstände, deren Sicherstellung wegen des Berufsgeheimnisses unzulässig ist, einen besonderen Schutz vor. Verlangen Sie, dass der Einwand und der betroffene Datenbestand im Protokoll festgehalten werden.
Die konkrete Zuordnung kann technische Hilfe brauchen. Sichern Sie daher die Anordnung, die Kontobezeichnung, den Zeitraum und die Ordnerstruktur. Öffnen Sie die Dateien nicht selbst, wenn dadurch der Inhalt verändert oder der Umfang der Kommunikation unklar würde.