Sie wurden zu Unrecht beschuldigt: Verleumdung nach § 297 StGB prüfen.
Wer einen anderen wissentlich falsch einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung verdächtigt und ihn dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, kann den Tatbestand der Verleumdung nach § 297 StGB erfüllen. Anders als die Ehrenbeleidigungsdelikte ist die Verleumdung ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird.
Aus anwaltlicher Perspektive ist die saubere Dokumentation wichtig: Was wurde wem gegenüber behauptet? Wusste die anzeigende Person, dass der Vorwurf falsch ist? Diese Fragen prägen die rechtliche Einordnung.