Bei einem Smartphone können Gerät und Daten unterschiedliche Verfahrensspuren haben. Die Behörde kann das Originalgerät verwahren, eine technische Kopie erstellen, einzelne Daten auswerten oder Dateien in den Ermittlungsakt übernehmen. Die Rückgabe des Originals sagt daher allein nichts über den weiteren Umgang mit den Daten aus.
Eine Datenkopie sollte im Antrag als konkrete Frage behandelt werden: Wurde ein Abbild oder eine sonstige Kopie erstellt? Welche Zeiträume, Apps oder Dateitypen wurden ausgewertet? Welche Daten wurden als Beweismittel übernommen? Existieren noch Arbeitskopien und welcher Zweck soll mit ihnen verfolgt werden? Antworten müssen aus dem Akt oder einer behördlichen Mitteilung überprüfbar sein.
Die Möglichkeit einer Kopie kann angeboten werden, um eine weitere Verwahrung des gesamten Smartphones zu vermeiden. Ob das technisch und rechtlich genügt, hängt vom Sicherungszweck, der Beweissicherheit und dem Schutz fremder oder besonders vertraulicher Daten ab. Eine pauschale Aussage, dass jede forensische Kopie automatisch herauszugeben oder zu löschen ist, wäre zu weitgehend.
Rückgabe, Herausgabe einer Datenkopie und Löschung sind deshalb drei unterschiedliche Anträge. Wer sie vermischt, riskiert eine unklare Entscheidung. Sinnvoll ist eine abgestufte Formulierung: zuerst Ausfolgung des Geräts, zusätzlich Auskunft über Kopien und Auswertung, danach eine gesonderte Prüfung von weiterer Verwahrung oder Löschung.