Die Verteidigung muss klären, ob eine technische Handlung, ein fremder Zugriff oder eine Fehlzuordnung vorliegt. Gerade bei Phishing-Ketten können mehrere Personen, Geräte und Länder beteiligt sein.
Wichtig ist, keine moralische Erklärung an die Stelle technischer Beweise zu setzen. Wer Zugriff hatte, wann eine Freigabe erfolgte und wie ein System reagierte, muss belegbar sein.
Aus anwaltlicher Perspektive sind Akteneinsicht, technische Auswertung und eine nüchterne Chronologie die Grundlage jeder weiteren Stellungnahme.