Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.
Aus anwaltlicher Perspektive ist eine frühe, ruhige Prüfung besser als jede spontane Reaktion. Erst der konkrete Akt zeigt, welche Schritte sinnvoll sind.
Der Ministerialentwurf betrifft die Organisation der Staatsanwaltschaft und die künftige Weisungskette. Für Beschuldigte ist wichtig, dass ein Entwurf noch kein geltendes Recht ist und die Verteidigung weiterhin am aktuellen Akt ansetzen muss.