Die Verteidigung in Strafsachen gegen Lehrkräfte sieht über die Jahre eine erstaunlich konsistente Liste an Fehlern, die sich in fast jedem zweiten Fall wiederholen. Sie sind nicht juristisch komplex, sie passieren aus Aufregung, aus dem Bedürfnis, „etwas zu tun“, oder aus der Annahme, persönliche Aufrichtigkeit werde schon ausreichen. Wer die folgenden fünf Muster vermeidet, hat die wichtigste Arbeit der ersten 48 Stunden bereits geleistet.
Fehler 1, die „Erklärungsmail“ an die Eltern. Im Versuch, die Lage zu beruhigen, formulieren viele Lehrkräfte eine schriftliche Stellungnahme an die anzeigenden Eltern, oft am Abend des ersten Tages. Diese Mail wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Akte gereicht, sie ist nicht zurückzunehmen und wird je nach Formulierung als Geständnis-Annäherung, als Bestreiten unter Druck oder als Versuch der Beweisbeeinflussung gelesen. Die richtige Antwort ist die schriftliche Sprachregelung der Schulleitung, nicht die persönliche Mail der Lehrkraft.
Fehler 2, der gelöschte Klassenchat. In der ersten Aufregung wird der Klassenchat verlassen, archiviert oder „aufgeräumt“. Damit ist regelmäßig der Tatbestand des § 295 StGB (Unterdrückung eines Beweismittels) erfüllt, im Versuch ebenfalls strafbar. Selbst dann, wenn der Chat eigene Beiträge enthält, ist die Lehrkraft nicht alleinverfügungsberechtigt und die Löschung verschlechtert die Lage erheblich. Richtig: Screenshots mit Datum und Uhrzeit, im Chat verbleiben, nichts verändern, Verteidigung verständigen.
Fehler 3, das „klärende Gespräch“ mit der Direktion ohne Verteidigung. Die Direktion lädt freundlich zum Gespräch, „nur um die Lage zu verstehen“, ohne Akteneinsicht, ohne Vorbereitungszeit, ohne Personalvertretung. Aus dem Gespräch entsteht ein Aktenvermerk, der später als Tatsachenbasis für die Disziplinaranzeige und für die Suspendierung dient. Die richtige Antwort ist die höfliche Verschiebung, die Akteneinsicht und die schriftliche Stellungnahme nach Abstimmung mit der Verteidigung.
Fehler 4, die spontane Aussage bei der Polizei. Wer am Telefon einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten erklärt, „das ist alles ein Missverständnis, ich erkläre Ihnen das gerne kurz“, hat die wichtigste Verteidigungsentscheidung der gesamten Frühphase bereits getroffen, gegen sich selbst. Aussagen werden aktenkundig, Korrekturen wirken später als Schutzbehauptung. Die richtige Antwort lautet: „Ich werde einen Verteidiger beauftragen und melde mich mit einem Terminvorschlag.“
Fehler 5, die fehlende Trennung von dienstlichen und privaten Geräten. Mit dem ersten Tag des Verfahrens muss klar sein, welche Geräte und welche Accounts dienstlich sind, welche privat. Private Nachrichten über dienstliche Mailserver, Schul-Cloud oder Verwaltungsgeräte können später eingesehen werden, eine nachträgliche Trennung ist kaum noch möglich. Die richtige Antwort ist ein Inventar in den ersten Stunden, das Verteidigung und gegebenenfalls IT-Beratung gemeinsam mit der Lehrkraft erstellen.