Vorwurf zuerst aus dem Akt klären.
Am Anfang sollte keine spontane Erklärung abgegeben werden. Zuerst müssen genauer Tatvorwurf, Zuständigkeit, Beweismittel und Verfahrensstand geklärt werden.
Aus anwaltlicher Perspektive ist Akteneinsicht die Grundlage für jede weitere Entscheidung.