Persönlicher Vorwurf: Aktenlage, Rolle und Vorsatz klären.
Bei kreditschädigung zählt der genaue Akteninhalt. Klären Sie zuerst, welche Handlung, welcher Zeitraum und welche Beweise genannt werden.
Aus anwaltlicher Perspektive sollte eine Aussage erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Voraussetzungen nach § 152 StGB vorbereitet werden.