strafsachen.at
Rechtsmittel

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 StGB: falsche Anzeige und erfundene Straftat

Vortäuschung nach § 298 StGB: erfundene Straftat gegenüber Behörde, Einordnung zur Verleumdung und tätige Reue vor Ermittlungen.

Ihr Rechtsanwalt — persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

30. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine falsche Anzeige kann unterschiedliche Tatbestände berühren. Wird eine Straftat erfunden, ohne eine bestimmte Person falsch zu beschuldigen, steht § 298 StGB im Raum. Wird hingegen eine konkrete Person wissentlich falsch belastet, geht es um Verleumdung nach § 297 StGB.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, die Einordnung zur Verleumdung und was zu tun ist, wenn eine unrichtige Anzeige bereits erstattet wurde. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um Beratung im Einzelfall.

Was jetzt wichtig ist

Welche Situation passt bei Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung am besten.

Wählen Sie den nächsten Punkt, damit die erste rechtliche Einordnung und der passende Schritt sichtbar werden.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Situation passt bei Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung am besten?

Wählen Sie den nächsten Punkt, damit die erste rechtliche Einordnung und der passende Schritt sichtbar werden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vorwurf prüfen, keine spontane Aussage machen.

Bei einem Vorwurf nach § 298 StGB ist der erste Schritt nicht die Rechtfertigung aus dem Bauch heraus, sondern die Klärung von Tatbestand, Aktenlage und Beweisen. Das Schweigerecht gilt vollständig.

Aus anwaltlicher Perspektive sollte vor einer Aussage Akteneinsicht nach § 51 StPO vorbereitet und die Einordnung zu Nachbartatbeständen geprüft werden.

Was jetzt wichtig ist →
02

Beweise sichern und nichts verändern.

Nachrichten, Dateien, Fotos, Belege, Protokolle und Zeugenangaben sollten vollständig gesichert werden. Nichts sollte gelöscht, verändert oder nachträglich erstellt werden.

Gerade digitale Spuren können für die Einordnung entscheidend sein und dürfen nicht durch gut gemeinte Korrekturen entwertet werden.

Was jetzt wichtig ist →
03

Nächsten Schritt taktisch setzen.

Je nach Vorwurf kommen Einstellung, Diversion, Schadensgutmachung, Beweisantrag oder Vorbereitung einer Hauptverhandlung in Betracht. Die Entscheidung hängt vom Akt ab.

Frühe Struktur verhindert, dass aus Unsicherheit eine ungünstige Aussage oder ein Fristversäumnis entsteht.

Was jetzt wichtig ist →
04

Tatbestand und Einordnung sauber prüfen.

Viele Strafrechtsvorwürfe liegen nahe beieinander. Entscheidend ist, welches Merkmal den konkreten Fall prägt und welcher Tatbestand dadurch tatsächlich eröffnet ist.

Aus anwaltlicher Perspektive kann die richtige Einordnung den Strafrahmen, die Verfahrensart und die Verteidigungsstrategie verändern.

Was jetzt wichtig ist →

Was § 298 StGB beim Thema Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung voraussetzt

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung setzt an einem klar umschriebenen Verhalten an: wissentlich erfundene Straftat gegenüber Behörde. Entscheidend ist nicht die bloße moralische Bewertung, sondern ob die gesetzlichen Merkmale nachweisbar sind.

Für die Verteidigung zählt daher die genaue Rekonstruktion: Was ist wann passiert, wer wusste was, welche Unterlagen oder Zeugen gibt es und welche Alternative zum Tatvorwurf kommt in Betracht?

Strafrahmen und rechtliche Schwere

Nach dem derzeitigen Gesetzesstand gilt als Kernrahmen: bis sechs Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze; keine Strafe bei freiwilliger Verhinderung behördlicher Ermittlungen. Diese Einordnung beruht auf § 298 StGB.

Der konkrete Vorwurf, der Schaden oder die Folge, die Beweislage und das Verhalten nach der Tat beeinflussen die praktische Bewertung. Eine frühe anwaltliche Prüfung verhindert, dass unklare Sachverhalte vorschnell als schwerer Vorwurf behandelt werden.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Die Einordnung verläuft vor allem über folgendes Merkmal: keine bestimmte Person falsch verdächtigt. Wer diesen Punkt übersieht, landet schnell beim falschen Tatbestand oder bei einer unnötig schweren Einordnung.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die Einordnung kein Nebenthema. Sie entscheidet über Aktenstrategie, mögliche Beweisanträge, Diversion, Schadensgutmachung und das Risiko einer Hauptverhandlung.

Erste Schritte nach Anzeige oder Ladung

Nach einer Anzeige oder Ladung sollten Sie keine spontane Aussage zur Sache machen, bevor Vorwurf und Aktenlage bekannt sind. Das Schweigerecht, Akteneinsicht nach § 51 StPO und die Sicherung eigener Unterlagen sind die zentralen ersten Schritte.

Bewahren Sie Schreiben, Nachrichten, Protokolle und mögliche Entlastungsbeweise vollständig auf. Löschen, verändern oder nachträglich erstellen sollten Sie nichts; gerade bei digitalen Spuren kann das einen eigenen Vorwurf auslösen.

Einordnung prüfen

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung: Tatbestand, Einordnung und erster Schritt.

Wählen Sie den nächsten Punkt, damit die erste rechtliche Einordnung und der passende Schritt sichtbar werden.

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung: Tatbestand, Einordnung und erster Schritt.
Punkt Einordnung Norm
Kernpunkt wissentlich erfundene Straftat gegenüber Behörde § 298 StGB
Einordnung keine bestimmte Person falsch verdächtigt Nachbarvorwürfe prüfen
Beweise Ablauf, Nachrichten, Zeugen und Unterlagen sichern § 51 StPO
Verfahrensziel Einstellung, Diversion oder Verteidigung in der Hauptverhandlung prüfen §§ 190, 198 ff StPO

Keine Aussage ohne Überblick. Bei diesem Vorwurf kann ein einzelnes Tatbestandsmerkmal entscheidend sein. Vor einer Aussage sollten die maßgeblichen Merkmale, die Beweise und mögliche andere Tatvorwürfe anhand des Akts geprüft werden.

Was jetzt wichtig ist

Typischer Ablauf der ersten Verteidigungsschritte.

Wählen Sie den nächsten Punkt, damit die erste rechtliche Einordnung und der passende Schritt sichtbar werden.

  1. 01
    1
    sofort

    Vorwurf klären

    Ladung, Anzeige oder Maßnahme genau erfassen.

  2. 02
    2
    früh

    Akteneinsicht vorbereiten

    Vor Aussage zuerst Beweislage und Tatbestand prüfen.

  3. 03
    3
    laufend

    Beweise sichern

    Unterlagen, Nachrichten und Zeugen geordnet dokumentieren.

  4. 04
    4
    nach Aktenlage

    Verfahrensziel festlegen

    Einstellung, Diversion oder Verteidigung in der Hauptverhandlung prüfen.

Häufige Fragen

Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 StGB: wichtige Fragen.

Wann liegt Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vor? +

Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Merkmale erfüllt sind, insbesondere wissentlich erfundene Straftat gegenüber Behörde. Der Einzelfall hängt von Ablauf, Vorsatz, Beweisen und der konkreten Verfahrenssituation ab.

Soll ich bei der Polizei sofort aussagen? +

In der Regel erst nach Klärung des Vorwurfs und nach anwaltlicher Akteneinsicht. Das Schweigerecht schützt davor, ohne Kenntnis der Beweislage eine unbedachte Aussage zu machen.

Kann eine Diversion möglich sein? +

Das hängt von Tatbestand, Schuld, Folgen, Vorleben und Schadensgutmachung ab. Bei vielen nicht schwersten Vorwürfen sollte eine diversionelle Erledigung zumindest früh geprüft werden.

Themen
vortauschungstgb-298-stgbstrafverfahrenakteneinsicht

Einvernahme, Hausdurchsuchung, Anklage?

In Strafsachen zählt jede Stunde. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags, in dringenden Fällen früher.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg