Urteil eines Kollegialgerichts: die Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH prüfen.
Gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte kann die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden. Sie ist kein neues Beweisverfahren, sondern eine Kontrolle des Urteils auf bestimmte, im Gesetz aufgezählte Nichtigkeitsgründe nach § 281 StPO.
Aus anwaltlicher Perspektive ist die rasche Prüfung entscheidend, weil die Anmeldung binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils erfolgen muss. Nehmen Sie früh Kontakt auf, damit die Frist gewahrt bleibt.