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Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH: Gründe und Fristen (§ 281 StPO)

Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH nach § 281 StPO: die Nichtigkeitsgründe von Mängelrüge bis Strafzumessungsrüge, Anmeldung binnen drei Tagen und Ausführung binnen vier Wochen.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

29. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Nach einer Verurteilung durch ein Schöffen- oder Geschworenengericht stellt sich die Frage, ob und wie das Urteil bekämpft werden kann. Die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof ist dafür das zentrale Rechtsmittel. Sie ist kein zweites Beweisverfahren, sondern eine rechtliche Kontrolle auf bestimmte, gesetzlich aufgezählte Fehler. Entscheidend ist, dass die Anmeldung sehr kurzfristig erfolgen muss.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive, wogegen sich die Nichtigkeitsbeschwerde richtet, welche Nichtigkeitsgründe § 281 StPO vorsieht, welche Fristen für Anmeldung und Ausführung gelten und wie das Verfahren vor dem OGH abläuft. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um eine Beratung im Einzelfall.

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Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte und muss binnen drei Tagen angemeldet werden. Wählen Sie Ihre Lage, Sie erhalten die wichtigsten Punkte und den nächsten konkreten Schritt.

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01 Frage 1

Worum geht es bei Ihnen?

Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte und muss binnen drei Tagen angemeldet werden. Wählen Sie Ihre Lage, Sie erhalten die wichtigsten Punkte und den nächsten konkreten Schritt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Urteil eines Kollegialgerichts: die Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH prüfen.

Gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte kann die Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben werden. Sie ist kein neues Beweisverfahren, sondern eine Kontrolle des Urteils auf bestimmte, im Gesetz aufgezählte Nichtigkeitsgründe nach § 281 StPO.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die rasche Prüfung entscheidend, weil die Anmeldung binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils erfolgen muss. Nehmen Sie früh Kontakt auf, damit die Frist gewahrt bleibt.

Vertiefung: was die Nichtigkeitsbeschwerde ist →
02

Mängel der Urteilsbegründung: die Mängelrüge nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO.

Ist die Begründung des Urteils undeutlich, unvollständig, widersprüchlich oder fehlt eine ausreichende Begründung, kommt die Mängelrüge nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO in Betracht. Daneben erlaubt die Tatsachenrüge nach Z 5a, erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit entscheidender Tatsachenfeststellungen geltend zu machen.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die genaue Analyse der Urteilsgründe und des Verhandlungsprotokolls erforderlich. Die Rüge muss präzise an den festgestellten Mängeln ansetzen.

Vertiefung: die Nichtigkeitsgründe →
03

Fehlerhafte rechtliche Beurteilung: Rechtsrüge und Subsumtionsrüge prüfen.

Wird der festgestellte Sachverhalt rechtlich unrichtig beurteilt, kommen die materiellen Nichtigkeitsgründe in Betracht, insbesondere die Rechtsrüge nach § 281 Abs 1 Z 9 StPO und die Subsumtionsrüge nach Z 10. Mit der Strafzumessungsrüge nach Z 11 kann eine Überschreitung der Strafbefugnis geltend gemacht werden.

Aus anwaltlicher Perspektive müssen materielle Rügen vom festgestellten Sachverhalt ausgehen und dürfen diesen nicht in Frage stellen. Die richtige Auswahl und Ausführung des Nichtigkeitsgrundes ist daher zentral.

Vertiefung: die Nichtigkeitsgründe →
04

Laufende Frist: die Anmeldung binnen drei Tagen darf nicht versäumt werden.

Die Nichtigkeitsbeschwerde ist binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Gericht anzumelden. Die nähere Ausführung der Beschwerdegründe kann danach binnen vier Wochen nach der Anmeldung erfolgen. Wird die Anmeldefrist versäumt, geht das Rechtsmittel in der Regel verloren.

Aus anwaltlicher Perspektive ist in dieser Lage rasches Handeln entscheidend. Die Anmeldung sichert die Frist, die inhaltliche Ausarbeitung folgt im Anschluss.

Vertiefung: Anmeldung und Ausführung →

Was die Nichtigkeitsbeschwerde ist und wogegen sie sich richtet

Die Nichtigkeitsbeschwerde ist ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof.

Anwendungsbereich. Sie richtet sich gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte. Über sie entscheidet der Oberste Gerichtshof.

Keine neue Tatsacheninstanz. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist kein zweites Beweisverfahren. Der OGH überprüft das Urteil nicht in der Sache neu, sondern kontrolliert es auf bestimmte, im Gesetz aufgezählte Nichtigkeitsgründe.

Aus anwaltlicher Perspektive ist diese Beschränkung wichtig, weil sie bestimmt, welche Einwände überhaupt erhoben werden können.

Die Nichtigkeitsgründe nach § 281 StPO

§ 281 Abs 1 StPO zählt die Nichtigkeitsgründe abschließend auf. Sie lassen sich in formelle und materielle Gründe einteilen.

Mängelrüge (Z 5). Sie betrifft Fehler in der Begründung des Urteils, etwa Undeutlichkeit, Unvollständigkeit, Widersprüchlichkeit oder das Fehlen einer ausreichenden Begründung der entscheidenden Tatsachen.

Tatsachenrüge (Z 5a). Mit ihr können sich aus den Akten ergebende erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit entscheidender Tatsachenfeststellungen geltend gemacht werden.

Rechtsrüge und Subsumtionsrüge (Z 9 und Z 10). Sie betreffen die unrichtige rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts, etwa eine fehlerhafte Subsumtion unter den Straftatbestand. Mit der Strafzumessungsrüge (Z 11) kann eine Überschreitung der Strafbefugnis geltend gemacht werden. Aus anwaltlicher Perspektive müssen materielle Rügen vom festgestellten Sachverhalt ausgehen.

Anmeldung und Ausführung: die Fristen

Bei der Nichtigkeitsbeschwerde sind zwei Schritte und zwei Fristen zu beachten.

Anmeldung binnen drei Tagen. Nach § 284 StPO ist die Nichtigkeitsbeschwerde binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht anzumelden. Diese kurze Frist darf nicht versäumt werden.

Ausführung binnen vier Wochen. Nach § 285 StPO kann der Beschwerdeführer binnen vier Wochen nach der Anmeldung eine schriftliche Ausführung der Beschwerdegründe einbringen.

Aus anwaltlicher Perspektive sichert die rechtzeitige Anmeldung das Rechtsmittel, während die inhaltliche Begründung in der Ausführung erfolgt. Wird die Anmeldefrist versäumt, geht das Rechtsmittel in der Regel verloren.

Der Ablauf vor dem Obersten Gerichtshof

Nach Einbringung der Ausführung folgt das Verfahren vor dem OGH.

Prüfung der Gründe. Der OGH prüft, ob ein geltend gemachter Nichtigkeitsgrund vorliegt. Ist die Beschwerde berechtigt, kann das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Mögliche Folgen. Wird das Urteil aufgehoben, kommt häufig eine Zurückverweisung zur neuerlichen Verhandlung in Betracht. In bestimmten Fällen kann der OGH auch selbst in der Sache entscheiden.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die sorgfältige Auswahl und Ausführung der Nichtigkeitsgründe für den Erfolg der Beschwerde entscheidend.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Die Nichtigkeitsbeschwerde ist von der Berufung zu unterscheiden.

Verschiedene Stoßrichtungen. Während die Nichtigkeitsbeschwerde rechtliche Fehler und Begründungsmängel betrifft, richtet sich die Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und über privatrechtliche Ansprüche.

Häufig gemeinsam. In der Praxis werden gegen ein Urteil eines Kollegialgerichts oft beide Rechtsmittel gemeinsam erhoben, um sowohl rechtliche Fehler als auch die Strafhöhe bekämpfen zu können.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die richtige Kombination der Rechtsmittel ein wichtiger Teil der Strategie.

Die häufigsten Fehler nach einem Urteil. Die kurze Anmeldefrist von drei Tagen verstreichen lassen. Annehmen, der OGH überprüfe das Urteil in der Sache wie eine zweite Tatsacheninstanz. Materielle Rügen auf einen anderen als den festgestellten Sachverhalt stützen. In allen Fällen gilt: Sofort nach der Verkündung anwaltlichen Rat einholen und die Anmeldefrist wahren.

Häufige Fragen

Was Sie zur Nichtigkeitsbeschwerde wissen müssen.

Gegen welche Urteile ist die Nichtigkeitsbeschwerde möglich? +

Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte. Über sie entscheidet der Oberste Gerichtshof. Sie ist kein zweites Beweisverfahren, sondern eine Kontrolle auf bestimmte, in § 281 StPO aufgezählte Nichtigkeitsgründe.

Welche Frist gilt für die Anmeldung? +

Nach § 284 StPO ist die Nichtigkeitsbeschwerde binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht anzumelden. Diese kurze Frist ist zwingend zu beachten, weil das Rechtsmittel sonst in der Regel verloren geht.

Bis wann muss die Beschwerde ausgeführt werden? +

Nach § 285 StPO kann der Beschwerdeführer binnen vier Wochen nach der Anmeldung eine schriftliche Ausführung seiner Beschwerdegründe einbringen. Die Anmeldung sichert die Frist, die inhaltliche Begründung folgt in der Ausführung.

Was ist der Unterschied zur Berufung? +

Die Nichtigkeitsbeschwerde betrifft rechtliche Fehler und Begründungsmängel des Urteils, die Berufung dagegen den Ausspruch über die Strafe und über privatrechtliche Ansprüche. Gegen Urteile der Kollegialgerichte werden oft beide Rechtsmittel gemeinsam erhoben.

Was sind die wichtigsten Nichtigkeitsgründe? +

Zu den häufigsten gehören die Mängelrüge nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO bei fehlerhafter Begründung, die Tatsachenrüge nach Z 5a bei erheblichen Bedenken gegen Tatsachenfeststellungen sowie die Rechtsrüge und Subsumtionsrüge nach Z 9 und Z 10 bei unrichtiger rechtlicher Beurteilung.

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