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Stalking und beharrliche Verfolgung nach § 107a StGB: Kontakt, Beweise und Verteidigung

Stalking und beharrliche Verfolgung nach § 107a StGB: welche Kontakte riskant sind, welche Beweise zählen und wie Verteidigung im Strafverfahren ansetzt.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

7. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Stalking nach § 107a StGB betrifft nicht nur auffällige Verfolgung auf der Straße. Auch Nachrichten, Anrufe, Kontaktaufnahme über Dritte, Beobachtung oder digitale Spuren können strafrechtlich relevant werden, wenn sie beharrlich und geeignet sind, die Lebensführung der betroffenen Person unzumutbar zu beeinträchtigen.

Dieser Beitrag ordnet beharrliche Verfolgung aus anwaltlicher Perspektive ein. Er behandelt Kontakt, Beweise, Einordnung zu gefährlicher Drohung und Nötigung sowie erste Schritte, wenn Anzeige, Kontaktverbot oder Einvernahme im Raum stehen.

Schnelle Einordnung

Welche Ausgangslage passt zu Ihrem Verfahren?

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01 Frage 1

Welche Lage steht im Raum?

Die erste Einordnung hängt davon ab, ob bereits eine Anzeige, eine Ladung, konkrete Beweise oder eine Verhandlung bevorsteht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Verdacht neu: Akteneinsicht und Rollenklärung zuerst.

Am Anfang sollte nicht spontan erklärt, sondern der genaue Vorwurf geklärt werden. Aus anwaltlicher Perspektive sind Akteneinsicht, Zuständigkeit und Beweislage die Grundlage jeder weiteren Entscheidung.

02

Einvernahme vorbereitet wahrnehmen.

Vor einer Aussage sollte klar sein, welche Rolle Sie haben, welche Beweise vorliegen und ob Schweigen, Teilangaben oder eine vorbereitete Stellungnahme sinnvoll sind.

03

Beweise vollständig und im Kontext prüfen.

Einzelne Nachrichten, Belege oder Aussagen können irreführen. Entscheidend ist der zeitliche Ablauf, der vollständige Kontext und die Frage, ob auch entlastende Unterlagen im Akt sind.

04

Verhandlung aktiv vorbereiten.

Vor der Hauptverhandlung sollten Beweisanträge, Milderungsgründe, Unterlagen und die Aussageentscheidung geklärt sein. Strafzumessung beginnt nicht erst nach dem Schuldspruch.

Handlungen

Welche Kontakte können relevant werden?

Typische Anknüpfungspunkte bei § 107a StGB
Verhalten Risiko Verteidigungsfrage
Nachrichten und Anrufe Wiederholung und Intensität Wie häufig und in welchem Kontext?
Aufsuchen von Orten Nähe zu Wohnung, Arbeit oder Alltag Gab es sachliche Gründe?
Kontakt über Dritte Umgehung direkter Grenzen Wer veranlasste den Kontakt?
Digitale Beobachtung Profile, Standort, Nachrichten Welche Beweise sind gesichert?

Tatbestand der beharrlichen Verfolgung

§ 107a StGB erfasst beharrliche Verfolgung. Zentral ist nicht ein einzelner Kontakt, sondern ein wiederholtes Verhalten, das die Lebensführung der betroffenen Person unzumutbar beeinträchtigen kann. Beharrlichkeit, Intensität und Wirkung gehören zusammen.

Aus anwaltlicher Perspektive muss daher genau rekonstruiert werden, welche Kontakte wann stattgefunden haben, wer sie begonnen hat, ob es sachliche Gründe gab und ob Grenzen klar kommuniziert wurden.

Kontakt, Kontaktverbot und Eskalationsrisiko

Nach einer Anzeige oder Wegweisung ist jede weitere Kontaktaufnahme riskant. Auch scheinbar harmlose Nachrichten wie eine Entschuldigung können als Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens gelesen werden. Besonders gefährlich ist Kontakt über Freunde, Familie oder soziale Medien.

Wenn ein Kontaktverbot besteht, muss es strikt eingehalten werden. Unklarheiten sollten nicht durch direkte Nachfrage bei der betroffenen Person geklärt werden, sondern über anwaltliche Kommunikation oder die zuständige Stelle.

Beweise und digitale Spuren

Stalkingverfahren beruhen häufig auf Chatverläufen, Anruflisten, Screenshots, Standortdaten, Zeugen und polizeilichen Vermerken. Diese Beweise müssen vollständig und chronologisch geprüft werden.

Einzelne Screenshots zeigen oft nur Ausschnitte. Die Verteidigung sollte prüfen, ob vorherige Nachrichten fehlen, ob gegenseitige Kommunikation bestand und ob technische Daten die behauptete Häufigkeit stützen.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Beharrliche Verfolgung kann sich mit gefährlicher Drohung nach § 107 StGB oder Nötigung nach § 105 StGB überschneiden. Trotzdem sind die Tatbestände unterschiedlich. Drohung fragt nach gefährlichem Inhalt, Nötigung nach erzwungenem Verhalten, Stalking nach beharrlicher Beeinträchtigung der Lebensführung.

Diese Einordnung ist wichtig, weil sie Beweisanträge, Aussageverhalten und mögliche Erledigungen beeinflusst. Nicht jeder Beziehungskonflikt ist Stalking. Umgekehrt kann wiederholter Kontakt strafrechtlich relevant werden, obwohl keine ausdrückliche Drohung ausgesprochen wurde.

Nach Anzeige nicht mehr direkt schreiben. Wer wegen Stalking angezeigt wurde, sollte keine erklärende Nachricht mehr an die betroffene Person schicken. Selbst eine Entschuldigung kann als weiterer Kontakt gewertet werden und die Lage verschärfen.

Häufige Fragen

Was Sie zu Stalking nach § 107a StGB wissen müssen.

Reicht eine einzelne Nachricht für Stalking? +

In der Regel steht bei § 107a StGB beharrliches, also wiederholtes Verhalten im Mittelpunkt. Eine einzelne Nachricht kann aber in der Gesamtbetrachtung relevant sein, wenn sie Teil einer Serie ist.

Darf ich mich nach einer Anzeige entschuldigen? +

Direkter Kontakt ist riskant, besonders bei Kontaktverbot oder klarer Ablehnung. Eine Entschuldigung sollte, wenn überhaupt, nur nach rechtlicher Prüfung und nicht über Umgehungswege erfolgen.

Welche Beweise sind wichtig? +

Chatverläufe, Anruflisten, Screenshots, Zeugen, Standortdaten und der zeitliche Ablauf. Wichtig ist die Vollständigkeit, nicht nur einzelne Ausschnitte.

Themen
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