Stalking nach § 107a StGB betrifft nicht nur auffällige Verfolgung auf der Straße. Auch Nachrichten, Anrufe, Kontaktaufnahme über Dritte, Beobachtung oder digitale Spuren können strafrechtlich relevant werden, wenn sie beharrlich und geeignet sind, die Lebensführung der betroffenen Person unzumutbar zu beeinträchtigen.
Dieser Beitrag ordnet beharrliche Verfolgung aus anwaltlicher Perspektive ein. Er behandelt Kontakt, Beweise, Einordnung zu gefährlicher Drohung und Nötigung sowie erste Schritte, wenn Anzeige, Kontaktverbot oder Einvernahme im Raum stehen.