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Vermögensdelikte

Unterschlagung nach § 134 StGB: gefunden, irrtümlich erhalten oder behalten

Unterschlagung nach § 134 StGB: Wann gefundene oder irrtümlich erhaltene Sachen strafbar behalten werden, welche Wertgrenzen gelten und was jetzt zu tun ist.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Von der ersten Einvernahme bis zur Rechtskraft — alles aus einer Hand.

29. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Wer eine gefundene, irrtümlich erhaltene oder sonst ohne eigenes Zutun erlangte fremde Sache behält, steht schnell vor dem Vorwurf der Unterschlagung. Der Unterschied zum Diebstahl liegt gerade darin, dass die Sache nicht weggenommen wurde. Entscheidend ist, wann aus dem bloßen Besitz ein Zueignungsvorsatz wird.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Perspektive § 134 StGB, die Einordnung zu Diebstahl und Veruntreuung, die Wertgrenzen und die ersten Schritte nach Anzeige oder Ladung. Es handelt sich um allgemeine Information, nicht um Beratung im Einzelfall.

Was jetzt wichtig ist

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01 Frage 1

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Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vorwurf prüfen, keine spontane Aussage machen.

Bei einem Vorwurf nach § 134 StGB ist der erste Schritt nicht die Rechtfertigung aus dem Bauch heraus, sondern die Klärung von Tatbestand, Aktenlage und Beweisen. Das Schweigerecht gilt vollständig.

Aus anwaltlicher Perspektive sollte vor einer Aussage Akteneinsicht nach § 51 StPO vorbereitet und die Einordnung zu Nachbartatbeständen geprüft werden.

Was jetzt wichtig ist →
02

Beweise sichern und nichts verändern.

Nachrichten, Dateien, Fotos, Belege, Protokolle und Zeugenangaben sollten vollständig gesichert werden. Nichts sollte gelöscht, verändert oder nachträglich erstellt werden.

Gerade digitale Spuren können für die Einordnung entscheidend sein und dürfen nicht durch gut gemeinte Korrekturen entwertet werden.

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03

Nächsten Schritt taktisch setzen.

Je nach Vorwurf kommen Einstellung, Diversion, Schadensgutmachung, Beweisantrag oder Vorbereitung einer Hauptverhandlung in Betracht. Die Entscheidung hängt vom Akt ab.

Frühe Struktur verhindert, dass aus Unsicherheit eine ungünstige Aussage oder ein Fristversäumnis entsteht.

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04

Tatbestand und Einordnung sauber prüfen.

Viele Strafrechtsvorwürfe liegen nahe beieinander. Entscheidend ist, welches Merkmal den konkreten Fall prägt und welcher Tatbestand dadurch tatsächlich eröffnet ist.

Aus anwaltlicher Perspektive kann die richtige Einordnung den Strafrahmen, die Verfahrensart und die Verteidigungsstrategie verändern.

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Was § 134 StGB beim Thema Unterschlagung voraussetzt

Unterschlagung setzt an einem klar umschriebenen Verhalten an: gefundenes oder irrtümlich erhaltenes Gut. Entscheidend ist nicht die bloße moralische Bewertung, sondern ob die gesetzlichen Merkmale nachweisbar sind.

Für die Verteidigung zählt daher die genaue Rekonstruktion: Was ist wann passiert, wer wusste was, welche Unterlagen oder Zeugen gibt es und welche Alternative zum Tatvorwurf kommt in Betracht?

Strafrahmen und rechtliche Schwere

Nach dem derzeitigen Gesetzesstand gilt als Kernrahmen: bis sechs Monate oder Geldstrafe, über 5.000 Euro bis zwei Jahre, über 300.000 Euro sechs Monate bis fünf Jahre. Diese Einordnung beruht auf § 134 Abs 1 bis 3 StGB.

Der konkrete Vorwurf, der Schaden oder die Folge, die Beweislage und das Verhalten nach der Tat beeinflussen die praktische Bewertung. Eine frühe anwaltliche Prüfung verhindert, dass unklare Sachverhalte vorschnell als schwerer Vorwurf behandelt werden.

Konkrete Einordnung für den Einzelfall

Die Einordnung verläuft vor allem über folgendes Merkmal: fehlende Wegnahme. Wer diesen Punkt übersieht, landet schnell beim falschen Tatbestand oder bei einer unnötig schweren Einordnung.

Aus anwaltlicher Perspektive ist die Einordnung kein Nebenthema. Sie entscheidet über Aktenstrategie, mögliche Beweisanträge, Diversion, Schadensgutmachung und das Risiko einer Hauptverhandlung.

Erste Schritte nach Anzeige oder Ladung

Nach einer Anzeige oder Ladung sollten Sie keine spontane Aussage zur Sache machen, bevor Vorwurf und Aktenlage bekannt sind. Das Schweigerecht, Akteneinsicht nach § 51 StPO und die Sicherung eigener Unterlagen sind die zentralen ersten Schritte.

Bewahren Sie Schreiben, Nachrichten, Protokolle und mögliche Entlastungsbeweise vollständig auf. Löschen, verändern oder nachträglich erstellen sollten Sie nichts; gerade bei digitalen Spuren kann das einen eigenen Vorwurf auslösen.

Einordnung prüfen

Unterschlagung: Tatbestand, Einordnung und erster Schritt.

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Unterschlagung: Tatbestand, Einordnung und erster Schritt.
Punkt Einordnung Norm
Kernpunkt gefundenes oder irrtümlich erhaltenes Gut § 134 StGB
Einordnung fehlende Wegnahme Nachbarvorwürfe prüfen
Beweise Ablauf, Nachrichten, Zeugen und Unterlagen sichern § 51 StPO
Verfahrensziel Einstellung, Diversion oder Verteidigung in der Hauptverhandlung prüfen §§ 190, 198 ff StPO

Keine Aussage ohne Überblick. Bei diesem Vorwurf kann ein einzelnes Tatbestandsmerkmal entscheidend sein. Vor einer Aussage sollten die maßgeblichen Merkmale, die Beweise und mögliche andere Tatvorwürfe anhand des Akts geprüft werden.

Was jetzt wichtig ist

Typischer Ablauf der ersten Verteidigungsschritte.

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  1. 01
    1
    sofort

    Vorwurf klären

    Ladung, Anzeige oder Maßnahme genau erfassen.

  2. 02
    2
    früh

    Akteneinsicht vorbereiten

    Vor Aussage zuerst Beweislage und Tatbestand prüfen.

  3. 03
    3
    laufend

    Beweise sichern

    Unterlagen, Nachrichten und Zeugen geordnet dokumentieren.

  4. 04
    4
    nach Aktenlage

    Verfahrensziel festlegen

    Einstellung, Diversion oder Verteidigung in der Hauptverhandlung prüfen.

Häufige Fragen

Unterschlagung nach § 134 StGB: wichtige Fragen.

Wann liegt Unterschlagung vor? +

Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Merkmale erfüllt sind, insbesondere gefundenes oder irrtümlich erhaltenes Gut. Der Einzelfall hängt von Ablauf, Vorsatz, Beweisen und der konkreten Verfahrenssituation ab.

Soll ich bei der Polizei sofort aussagen? +

In der Regel erst nach Klärung des Vorwurfs und nach anwaltlicher Akteneinsicht. Das Schweigerecht schützt davor, ohne Kenntnis der Beweislage eine unbedachte Aussage zu machen.

Kann eine Diversion möglich sein? +

Das hängt von Tatbestand, Schuld, Folgen, Vorleben und Schadensgutmachung ab. Bei vielen nicht schwersten Vorwürfen sollte eine diversionelle Erledigung zumindest früh geprüft werden.

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