Eine sachliche Aufarbeitung beginnt mit einer unveränderten Dokumentation. Beschuldigte sollten vorhandene Unterlagen sichern und nichts nachträglich bearbeiten. Energieanbieter oder sonstige Betroffene sollten die Grundlage ihrer Feststellungen so dokumentieren, dass Zeitraum, Anlage und Berechnung nachvollziehbar bleiben.
Technische Unterlagen. Dazu können Zählerstände, Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Fotos, Anlagenpläne und Angaben zur Messung gehören. Wichtig ist, wann die Unterlage erstellt wurde und wer die Feststellung getroffen hat.
Vertrags- und Abrechnungsunterlagen. Verträge, Rechnungen, Tarifunterlagen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr helfen, die Zuordnung von Anlage, Nutzer und Zeitraum zu klären. Eine Abrechnung ersetzt dabei nicht den Nachweis einer Energieentziehung.
Kommunikation und Zugang. Nachrichten, E-Mails, Schlüssel- oder Zutrittsunterlagen und interne Übergaben können für die Frage relevant sein, wer Zugang hatte und welche Kenntnis vorlag. Sie sollten im Original oder mit nachvollziehbarer Herkunft aufbewahrt werden.
Bei Fragen zur Beweiserhebung kann auch der Beitrag zu Sicherstellung und Beschlagnahme nach § 110 StPO relevant sein. Er ersetzt keine fallbezogene Prüfung der konkreten Maßnahme.